Urteil gegen brutale Lehrerin im Berufungsverfahren gemildert

24.2.2015, 10:21 Uhr

Wie in ihrem ersten Prozess am Amtsgericht, gibt sich Sieglinde H. (Name geändert) auch in ihrem Berufungsprozess vor dem Landgericht äußerst wortkarg. Auch dieses Mal zeigt sie keine Reue.

Neben vier Fällen von vorsätzlicher Körperverletzung im Amt und Nöti­gung wirft die Staatsanwaltschaft der Lehrerin Freiheitsberaubung in zwei Fällen vor. Sie schlug unter anderem eine Schülerin mit der flachen Hand ins Gesicht und sperrte zwei weitere Schülerinnen in leere Klassenzimmer.

Gegen die Lehrerin läuft derzeit ein Disziplinarverfahren, dessen Ausgang noch offen ist. „Ihr Ziel ist es, im Dienst zu bleiben“, sagt Sieglinde H.s Verteidiger André Szesny im Prozess. Seit Juli 2011 ist sie suspendiert, am 19. Januar dieses Jahres wurde ihr Gehalt auf 60 Prozent gekürzt. Bereits im Vorfeld der Berufungs­verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gab es ein Verständi­gungsgespräch zwischen dem Vorsit­zenden Richter Gerhard Neuhof, dem Verteidiger und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Geständnis führte zu Strafmilderung

Weil Sieglinde H. ein vollständiges Geständnis ablegte, werden im Berufungsprozess zwei Tat­vorwürfe eingestellt. „Mit Ihrem Ge­ständnis haben Sie uns einen massi­ven Strafmilderungsgrund ver­schafft“, sagt Richter Neuhof zu Sieg­linde H. Die Strafkammer spricht die Lehre­rin schuldig und verurteilt sie zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, aus­gesetzt zur Bewährung. Außerdem muss sie 2000 Euro an den Verein Schlupfwinkel zahlen, eine Einrich­tung, die Kinder mit Problemen unter­stützt. Sieglinde H. nimmt das Urteil emoti­onslos zur Kenntnis.

Mit einer Bewäh­rungsstrafe von über einem Jahr hätte sie ihren Beamtenstatus und ihre Pen­sionsansprüche verloren. Dieses Ur­teil dürfte ihr deshalb sehr entgegen­kommen.

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