Urteil gegen brutale Lehrerin im Berufungsverfahren gemildert
24.2.2015, 10:21 UhrWie in ihrem ersten Prozess am Amtsgericht, gibt sich Sieglinde H. (Name geändert) auch in ihrem Berufungsprozess vor dem Landgericht äußerst wortkarg. Auch dieses Mal zeigt sie keine Reue.
Neben vier Fällen von vorsätzlicher Körperverletzung im Amt und Nötigung wirft die Staatsanwaltschaft der Lehrerin Freiheitsberaubung in zwei Fällen vor. Sie schlug unter anderem eine Schülerin mit der flachen Hand ins Gesicht und sperrte zwei weitere Schülerinnen in leere Klassenzimmer.
Gegen die Lehrerin läuft derzeit ein Disziplinarverfahren, dessen Ausgang noch offen ist. „Ihr Ziel ist es, im Dienst zu bleiben“, sagt Sieglinde H.s Verteidiger André Szesny im Prozess. Seit Juli 2011 ist sie suspendiert, am 19. Januar dieses Jahres wurde ihr Gehalt auf 60 Prozent gekürzt. Bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gab es ein Verständigungsgespräch zwischen dem Vorsitzenden Richter Gerhard Neuhof, dem Verteidiger und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Geständnis führte zu Strafmilderung
Weil Sieglinde H. ein vollständiges Geständnis ablegte, werden im Berufungsprozess zwei Tatvorwürfe eingestellt. „Mit Ihrem Geständnis haben Sie uns einen massiven Strafmilderungsgrund verschafft“, sagt Richter Neuhof zu Sieglinde H. Die Strafkammer spricht die Lehrerin schuldig und verurteilt sie zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss sie 2000 Euro an den Verein Schlupfwinkel zahlen, eine Einrichtung, die Kinder mit Problemen unterstützt. Sieglinde H. nimmt das Urteil emotionslos zur Kenntnis.
Mit einer Bewährungsstrafe von über einem Jahr hätte sie ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche verloren. Dieses Urteil dürfte ihr deshalb sehr entgegenkommen.
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