Veranstaltungen in Nürnberg: Qualität vor Kommerz

26.5.2016, 06:00 Uhr
Nach dem Schlingerkurs um die Ausrichtung des Beachvolleyball-Turniers auf dem Hauptmarkt will die Stadt jetzt Veranstaltungsrichtlinien erlassen.

© Stefan Hippel Nach dem Schlingerkurs um die Ausrichtung des Beachvolleyball-Turniers auf dem Hauptmarkt will die Stadt jetzt Veranstaltungsrichtlinien erlassen.

Knackpunkt war das letzte Beachvolleyball-Turnier auf dem Hauptmarkt 2015. 42.000 Zuschauer sahen die "Smart Beach Tour". Doch Lärm und Kommerz stießen bei vielen Altstädtern, auch in den Gemeinde der Frauenkirche, auf wenig Gegenliebe. Die Folge war eine Resolution gegen die "Eventisierung" des Hauptmarkts und der Altstadt. Verbunden damit war die Forderung nach einem besseren Veranstaltungsmanagement.

Das zeigte Wirkung. Das nächste Turnier für 2016 wurde abgesagt. Sehr zum Leidwesen auch von Teilen der Stadtspitze. Was wiederum die Veranstaltungs-Fans auf den Plan rief. Auch Sportbürgermeister Klemens Gsell und Wirtschaftsreferent Michael Fraas waren darüber wenig begeistert. Sie sorg(t)en sich um das Image Nürnbergs. Sogar eine private Petition im Internet wurde gestartet.

Im November hieß es - der Schlingerkurs war perfekt - dann wieder, das Turnier könne doch stattfinden. Doch im März diesen Jahres sagten dann die Veranstalter ab. Es fehlte wohl ein klares Bekenntnis. "In keiner anderen Stadt wird das Turnier so negativ begleitet", erklärte Ausrichter Christopher Dietz. "Die ganze Diskussion war zu viel", sagte er.

Steuerung von Veranstaltungen sei nötig

Jetzt kommt eine Veranstaltungsrichtlinie. Die Stadträte im Rechts- und Wirtschaftsausschuss entscheiden am 1. Juni darüber, am 8. Juni folgt der Stadtrat. Gleich im ersten Satz der Präambel heißt es, dass die Stadt "ein großes Interesse an hochwertigen Veranstaltungen und Nutzungen des öffentlichen Raums" habe. Gerade eine bunte und vielfältige Veranstaltungskultur mache das Flair einer lebendigen Stadt aus.

Doch die Stadtverwaltung sieht auch die "Notwendigkeit einer Steuerung der Platzvergabe und einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an der Durchführung von Veranstaltungen, dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft sowie der Wahrung des Freiraumcharakters des jeweiligen Platzes."

Bei der Vergabe von Plätzen haben "langjährige Traditionsveranstaltungen" oder "regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen bei eingeschränkter Kapazität" Vorrang. Sie seien von besonderem öffentlichen Interesse, heißt es. Dazu zählen etwa die Blaue Nacht oder das Bardentreffen, aber auch zum Beispiel der Frühjahrs- und der Herbstmarkt. Der Hauptmarkt ist vor allem für die traditionellen Märkte und den grünen Markt vorgesehen.

Öffentliche vs. private Veranstaltungen

Die Richtlinie nennt auch kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen "mit besonderer regionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung". So wie die Deutsche Weitsprungmeisterschaft, die ebenfalls 2015 auf dem Hauptmarkt stattfand.

Dagegen abgegrenzt werden Events, denen "rein private" Anlässe zugrunde liegen und bei denen es ausschließlich um die "wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens" geht. Das wäre etwa eine Autoschau auf dem Lorenzer oder Sebalder Platz.

In den Leitlinien wird auch klargestellt, dass eine Erlaubnis für Veranstaltungen mit Absperrungen und Eintrittsgeld nur in Ausnahmefällen wegen eines besonderen öffentlichen Interesses eine Erlaubnis erteilt wird. Der District Ride mit Weltklasse Mountainbike-Artisten zum Beispiel - 2017 wieder zu Gast in Nürnberg - kommt ohne Absperrungen nicht aus, ist aber für die bisher 65.000 bis 70.000 Zuschauer ohne Eintritt hautnah zu verfolgen.

Ausnahmen sind laut Stadt auch Rock im Park, das am übernächsten Wochenende wieder stattfindet, das Norisringrennen, das Burggrabenfest, der Sommernachtsball im Stadtpark oder das Elektro-Festival "Wolke 7" im Marienbergpark.

Klargestellt wird, dass während der zeit des Christkindlesmarkts neue Veranstaltungen mit Werbecharakter nicht genehmigt werden. Alles, was innerhalb der Altstadt neu, großflächig, lärmintensiv ist sowie mit Traditionsveranstaltungen kollidiert und der Werbung dient, muss vorher durch die Stadtregierung (Referentenrunde).

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