Versuchter Taxiraub: 27-Jähriger muss ins Gefängnis

17.11.2014, 20:08 Uhr

Lange hatte Andi I. (Name geändert) geschwiegen. Erst als ein neues DNA-Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg ihn eindeutig als Fahrgast in einem Taxi identifizierte, dessen Fahrer am Morgen des 3. November 2013 Opfer eines versuchten Überfalls wurde, packte der 27-Jährige aus dem Landkreis Nürnberger Land aus.

Der junge Vater gab zu, in der Nacht zuvor in Nürnberg in mehreren Clubs ordentlich gezecht und anschließend in einer Spielothek am Plärrer gezockt zu haben. Gegen sechs Uhr morgens habe er sich per Taxi auf den Heimweg nach Hersbruck gemacht. Erst als er in dem Wagen saß, sei ihm eingefallen, dass er gar nicht mehr genug Geld dabei hat, um die Fahrt zu bezahlen. Da habe er den Plan für den Überfall auf den Taxifahrer gefasst, ließ der 27-Jährige seinen Verteidiger Ralph Balzer ausrichten.

Fahrer hatte Angst um sein Leben

An einem Parkplatz auf Höhe des Industriegebiets „Bräunleinsberg“ bei Ottensoos gab Andi I. vor, dringend auf die Toilette zu müssen. Er wies den Fahrer an, rausfahren. Dann legte er seinen Arm von hinten um den Hals des 53-Jährigen und drückte ihn einem Finger in seine Seite. Obwohl der Taxifahrer von einer Waffe in der Hand des 27-Jährigen ausging und nach eigenen Angaben Angst um sein Leben hatte, hielt er nicht an, sondern fuhr zurück auf die B 14. Dort machte er einen anderen Autofahrer mit Fernlicht und Gehupe auf sich aufmerksam. Ein Zeuge, Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, hielt sofort an. Doch da war der Fahrgast schon aus dem rollenden Taxi gesprungen und zu Fuß in die Dunkelheit geflüchtet. Beute hatte er nicht gemacht.

Zum Verhängnis wurden dem 27-Jährigen letztendlich seine schlechten Manieren: Er spuckte während der Fahrt aus dem Fenster — traf aber nicht richtig. Aus einer „sekretartigen Anhaftung“ am Fensterrahmen nahm die Spurensicherung eine Probe. Das Material wurde im Erlanger Institut für Rechtsmedizin untersucht und mit der DNA-Datenbank der Polizei abgeglichen. Es gab einen Treffer. Allerdings war das Material aus der Datenbank so veraltet, dass es nicht für einen Beweis vor Gericht verwendet werden konnte. Andi I. musste sich deshalb einem erneuten Mundhöhlenabstrich unterziehen. Die Auswertung dieser Probe brachte dann eine sichere Übereinstimmung mit der DNA aus dem Spuckerest.

Normalerweise sieht der Gesetzgeber für einen Angriff auf Kraftfahrer fünf Jahre Gefängnis vor. Am Ende sah die Staatsanwältin aber mildernde Umstände. Der Raub sei im Versuch steckengeblieben, es sei kein größerer Schaden entstanden, außerdem habe Andi I. unter dem Einfluss von Alkohol gestanden. Allerdings habe der Mann die hilflose Lage des Taxifahrers ausgenutzt, so die Anklageverteterin, die vier Jahre Haft beantragte. Verteidiger Ralph Balzer meinte, dass zwei bis zweieinhalb Jahre Gefängnis ausreichend wären. Am Ende verurteilte die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth Andi I. zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis.

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