Verteidigung kritisiert "Reichsbürger"-Einsatz der Polizei

5.10.2017, 15:20 Uhr
Verteidigung kritisiert

© Nicolas Armer (dpa)

Um die Waffen des sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd zu beschlagnahmen, hätte sich die Polizei immer für einen Einsatz im Haus des 50-Jährigen entschieden. Das sagte am Donnerstag die stellvertretende Dienststellenleiterin der Polizei in Roth als Zeugin vor dem Landgericht in Nürnberg. Sie hatte den Einsatz im Oktober 2016 mit geplant.

"Ein Einsatz im öffentlichen Raum birgt viel mehr Risiken", sagte sie auf die Frage, ob die Polizei anders vorgegangen wäre, wenn sie gewusst hätte, dass der Angeklagte dreimal die Woche das Haus verlässt, um Kampfsportunterricht zu geben. Das Risiko für Außenstehende wäre bei einem solchen Außeneinsatz "nicht tragbar" gewesen.

Es sei nicht auszuschließen, dass jemand, der rund 30 Waffen besitzt, diese auch im Auto dabei habe. Das Landratsamt hätte zudem in jedem Fall in das Haus des Mannes gemusst, um dort dessen Waffen sicherzustellen, sagte die Zeugin.

Die Verteidigung hatte den Polizeieinsatz vor Prozessbeginn als "dilettantisch" bezeichnet, weil die Beamten den Angeklagten regelmäßig hätten antreffen können, wenn er in seinem Kampfsportstudio war.

Die Polizistin sagte, ihres damaligen Wissens zufolge sei die Kampfsportschule des 50-Jährigen in Roth "nicht mehr existent" gewesen. "Unseren Erkenntnissen nach ging er keiner regelmäßigen Arbeit nach." Nachdem die Schule in Roth nicht mehr betrieben worden sei, sei es sehr schwierig gewesen, einen geregelten Tagesablauf des 50-Jährigen zu erkennen.

Der Angeklagte soll bei einem Routineeinsatz in der mittelfränkischen Gemeinde auf SEK-Beamte geschossen haben. Ein Polizist wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Mannes beschlagnahmt werden, weil er als nicht mehr zuverlässig galt. Der 50-Jährige ist unter anderem wegen Mordes sowie versuchten Mordes angeklagt. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.