VGN will Tarifsystem leichter verständlich machen

27.11.2014, 06:00 Uhr
Die alten Preisstufen werden abgeschafft, ab dem neuen Jahr gibt es neue Stufen.

© Stefan Hippel Die alten Preisstufen werden abgeschafft, ab dem neuen Jahr gibt es neue Stufen.

Schon jetzt weiß Jürgen Haasler, Geschäftsführer des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN), was die Fürther Bürger am 4. Dezember in ihren Briefkästen finden werden: eine Broschüre seines Unternehmens über die neuen Tarife. Sie sollen ab 1. Januar kommenden Jahres gelten. Haasler betont, dass sich die Fahrpreise bei der Neustrukturierung nicht verändern werden.

Die bisherigen Preisstufen Z, S und K, die seit drei Jahren gegolten und oft für Verwirrung gesorgt haben, werden abgeschafft. In 20 Städten im VGN-Gebiet werden die Preisstufen A bis F eingeführt und das in preislich absteigender Reihenfolge. Laut VGN ist es damit „erstmals gelungen, das unterschiedliche Preisniveau einzelner Städte in ein einheitliches und übersichtliches System zu bringen“.

Für Fahrgäste in Nürnberg, Fürth und Stein gibt es künftig die Preisstufe A. Die Kurzstreckenregelung ändert sich nicht. Ein Einzelfahrschein für Erwachsene kostet ab Januar 2,60 Euro. In Fürth, der neuen Preisstufe B, muss der Fahrgast 2,30 Euro zahlen; in Erlangen, der Preisstufe C, lediglich 2,10 Euro. Die verschiedenen Preise für eine Fahrt begründet VGN-Geschäftsführer Haasler mit den unterschiedlichen Leistungen, die vor Ort angeboten werden. So verkehren Busse und Bahnen in Nürnberg in höheren Takten. Außerdem stehen dort verschiedene Verkehrsmittel zur Verfügung: Bus, S-Bahn, Straßenbahn, Regionalbahn und eine U-Bahn. Letztgenannte findet der Erlanger in seiner Stadt nicht.

Elf Städte im VGN-Gebiet haben die Preisstufe F: Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Hersbruck, Herzogenaurach, Hirschaid, Lauf, Lichtenfels, Rothenburg, Treuchtlingen und Weißenburg.

Vierer-Ticket im Scheckkartenformat

Wie verhält es sich nun mit Fahrten über die Stadtgrenze hinaus? Wie bisher gelten hier die Preisstufen 1 bis 10. Eine Fahrt innerhalb einer Tarifzone oder zweier benachbarter Teilzonen hat die Stufe 1. Die übrigen Preisstufen richten sich nach der Zahl der befahrenen Zonen. Wer also von Lauf nach Nürnberg fährt, braucht ein Ticket der Preisstufe 4. Wer eine Zehner-Streifenkarte nutzt, entwertet in diesem Fall vier Streifen.

Ab Januar wird es die Fünfer-Fahrtenkarte nicht mehr geben. Für sie kommt ein Vierer-Ticket in der Größe einer Scheckkarte, da laut VGN früher Zehner-Streifenkarte und Fünfer-Fahrtenkarte vertauscht wurden. Das neue Ticket ist teilbar; so können zwei oder mehrere Personen unabhängig voneinander reisen. Zudem bleibt bei einer Hin- und Rückfahrt kein freies Entwertungsfeld mehr übrig. Die Fünfer-Fahrtenkarten gelten noch bis zum 30. Juni 2015. Danach sind sie ungültig.

Das VGN-Ticket gilt ab dem kommenden Jahr auch im Landkreis Lichtenfels, der Mitglied des Verbundraumes wurde. So können Ziele wie Vierzehnheiligen oder das Kloster Banz angefahren werden. Wer mit dem neuen Tarifsystem Schwierigkeiten haben sollte, dem empfiehlt Haasler, ein Ticket am Automaten zu lösen. Das sei die einfachste Lösung.

Infos über das neue Vierer-Ticket, die Preisstufen A bis F finden
die Fahrgäste im Internet unter www.vgn.de/tarif2015.

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