Vierjährige sexuell missbraucht: Nürnberger filmte eigene Tat

4.3.2015, 19:32 Uhr

Die Eltern von Janina T. (Namen geändert) waren bis zu dem Vorfall im Juli 2014 mit Herbert W. befreundet. Sonja T., die Mutter des Mädchens, kannte den 45-Jährigen über gemeinsame Freunde. Im Juli 2014 ließ sie ihre Tochter sogar für einige Stunden zu W. in die Wohnung.

Was sie nicht wusste: Der Bekannte fühlte sich seit einiger Zeit zu Mädchen im Kindergartenalter hingezogen. Im Internet trieb er sich in Chatrooms herum, deren Nutzer unappetitliche und illegale Bilder austauschen — und sich gegenseitig zu Straftaten anstiften.

"Doktorspiele" mit Vierjähriger

W. überredete die kleine Janina zu einem „Doktorspiel“, bei dem sie sich ausziehen musste. Anschließend versuchte er, mit der damals Viereinhalbjährigen Geschlechtsverkehr auszuüben. Außerdem filmte er das Ganze und schickte Videos und Fotos des Missbrauchs an seine Chatpartner.

Obwohl er Janina verboten hatte, über das Geschehene zu reden, bekam Sonja T. die Sache mit dem „Doktorspiel“ am Abend aus ihrer Tochter heraus. Zu diesem Zeitpunkt aß Herbert W. noch bei Janinas Familie zu Abend. Die Mutter stellte ihn nicht zur Rede, sondern ging mit ihrem Mann zur Polizei.

Die Beamten nahmen W. fest und beschlagnahmten in seiner Wohnung Handys und Computer, auf denen sie 1224 Bilder und vier Videos mit kinderpornografischem Inhalt fanden. Der Kinderarzt stellte bei Janina keine Verletzungen fest. Laut ihrer Mutter, die mit ihrem Mann im Prozess gegen W. als Nebenklägerin auftritt, hat sich das Verhalten der Tochter nach dem Vorfall aber sehr verändert: „Sie ist sehr frech geworden, lässt sich nicht mehr an der Hand führen und hüpft daheim wild auf dem Sofa herum.“

Lego und Stofftiere

Die 26-jährige Mutter, die während ihrer Zeugenaussage zu weinen beginnt, will dem Angeklagten eine Frage stellen: „Warum hast du das gemacht? Sie ist doch ein kleines Mädchen.“ Herbert W., untersetzt, grauhaarig, Brillenträger, antwortet leise: „Ich weiß es nicht.“

Vorher hatte er seine Taten bereits gestanden. Die Polizisten fanden in der Wohnung des alleinstehenden 45-Jährigen auch Lego-Bausteine und Plüschtiere. Nach eigenen Angaben spielt W. selbst gerne damit. Eine dunkelhäutige Frau, die im selben Haus wohnte, hat der Polizei erzählt, der Nachbar habe mehrfach versucht, ihre beiden Töchter zum Spielen in seine Wohnung zu locken. Vor Gericht behauptet der Angeklagte, er habe dies ohne Hintergedanken getan. In seinen Chats erzählte er allerdings anderen Pädophilen mit recht vulgären Worten, was er mit den „Negermädchen“ gerne anstellen würde.

45-Jähriger war bereits mehrfach vorbestraft

Der 45-Jährige, der wegen vergleichsweise geringfügiger Delikte bereits 15-fach vorbestraft ist, muss sich noch wegen eines weiteren Sexualdelikts verantworten: Im Jahr 2006 berührte er eine schlafende Freundin im Intimbereich. Die heute 30-Jährige leidet nach eigenen Angaben bis heute seelisch unter dem Übergriff.

Mit Blick auf das, was W. der kleinen Janina antat, meint Oberstaatsanwalt Hans Ellrott: „Die geistige Haltung, mit der er das Mädchen zum Sexualobjekt degradiert hat, ist schlicht abscheulich.“ Er fordert achteinhalb Jahre Gefängnis.

Nebenklagevertreter Herbert Döbereiner ergänzt, die Tat könne „schwere Schäden in der persönlichen und sexuellen Entwicklung des Kindes“ verursachen. Verteidiger Jörg Steinheimer spricht von „hässlichen Delikten“, dennoch seien sechs Jahre Freiheitsstrafe ausreichend.

Die Jugendkammer verurteilt Herbert W. zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Der Vorsitzende Richter Dieter Weidlich gibt ihm mit auf den Weg: „Ihr großes Problem sind die kleinen Mädchen. In der Haft wird Ihnen sicher eine Therapie angeboten werden. Sie müssen an sich arbeiten!“