Wegen Krankheit: Verhandlung gegen Asef N. abgesetzt

25.9.2018, 10:11 Uhr
Die Hauptverhandlung im Prozess gegen Asef N. (l.) wurde am Dienstag kurzfristig abgesagt.

© Michael Matejka Die Hauptverhandlung im Prozess gegen Asef N. (l.) wurde am Dienstag kurzfristig abgesagt.

"Es wurden alle Termine aufgehoben. Neue Termine werden von Amts wegen bestimmt werden", heißt es in einer Mitteilung der Justizpressestelle. Eigentlich hätte am Mittwoch das Verfahren gegen den 22-jährigen Afghanen beginnen sollen - doch nun ist der Richter krank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gleich mehrere Straftaten vor. So soll der Afghane bei der Abschiebe-Demo samt Polizeieinsatz am 31. Mai vergangenen Jahres nicht nur erheblichen Widerstand geleistet, um sich getreten und geschlagen haben. Er soll dabei auch Beamte verletzt haben. Ein weiterer Vorwurf der Anklagebehörde: Asef N. sagte später auf der Polizeiinspektion: "Ich bin eh in einem Monat wieder zurück in Deutschland und dann bring ich Deutsche um!"

Hinzu kommt der Vorwurf des Sachbeschädigung. Rund drei Wochen vor dem Polizeieinsatz, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte, soll Asef N. an der Kreuzung Valznerweiherstraße/Regensburger Straße eine Ampel dadurch beschädigt haben, dass er mit Flaschen die Ampelgläser einwarf. Die Verhandlung vor dem Jugendrichter hätte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Der Grund ist eine weitere Straftat, die die Staatsanwaltschaft dem Afghanen zur Last legt. Asef N. soll sich unerlaubt ohne Pass im Bundesgebiet aufgehalten haben. Weil er während dieser Zeit noch minderjährig war, hätte nichtöffentlich verhandeln werden sollen.

Öffentlich äußern wollte sich Asef N. trotzdem - und tat dies am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz, zu der das Bündnis "Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen" eingeladen hatte. Zum anstehenden Prozess äußerte sich der 22-Jährige dabei nicht. Wohl aber zu seinem derzeitigen Aufenthaltsstatus. Asef N. ist derzeit "gestattet". Das Asylfolgeverfahren läuft. "Wir rechnen schnell mit einer Entscheidung", sagt sein Anwalt Michael Brenner. In dem Verfahren argumentiert der Anwalt, dass Asef N. mittlerweile - ungewollt - eine Person der Zeitgeschichte ist. Daraus leitet Brenner für seinen Mandanten in Afghanistan eine mögliche Gefährdung ab. Es bestünde schließlich die Gefahr, dass er dort entführt würde und man Lösegeld verlange.

Der 22-Jährige, der 2012 als Minderjähriger nach Deutschland eingereist ist, lebt derzeit in einer Unterkunft. Zur Schule oder zur Arbeit kann er - mangels Erlaubnis - nicht gehen. Zu seiner Mutter, seinem Bruder und seinen beiden Schwestern hat er Kontakt. Die Familie lebt noch immer in Afghanistan.

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Geschehnisse am 31. Mai ist noch lange nicht abgeschlossen. Neben dem Afghanen selbst müssen sich noch drei Frauen erstinstanzlich vor dem Amtsgericht verantworten. Hinzu kommen Verfahren, bei denen Demo-Teilnehmer Strafbefehle erhalten haben, die sie nicht akzeptieren wollen. Plus: Berufungsverfahren, mit denen sich das Landgericht beschäftigen wird.