Wenn das Ausländeramt Nein zur Berufsausbildung sagt

29.6.2017, 10:30 Uhr
Nach der versuchten Abschiebung des 21-jährigen Afghanen Asef N. Anfang des Monats, die gewalttätig  endete, kämpfen die Lehrer mit den Folgen.

© dpa Nach der versuchten Abschiebung des 21-jährigen Afghanen Asef N. Anfang des Monats, die gewalttätig endete, kämpfen die Lehrer mit den Folgen.

Normaler Unterricht sei kaum mehr möglich an der Berufsschule 11, beklagt Schulsozialarbeiterin Barbara Fraaß. Nach der versuchten Abschiebung des 21-jährigen Afghanen Asef N. Anfang des Monats, die gewalttätig  endete, kämpfen die Lehrer mit den Folgen. "Was sollen wir mit jungen Männern machen, die am Ende des Schuljahres keine Chance haben?", fragt Fraaß. Da werde sozialer Sprengstoff gezüchtet. 

Wenn, wie vor einigen Tagen, wieder ein Termin für eine Sammelabschiebung nach Afghanistan die Runde mache, blieben manche Schüler  vorsichtshalber weg. Das Thema spalte die Schule, Lehrer wie Schüler.  Die Sozialpädagogin: "Es ist fast nicht mehr auszuhalten." 

Wenig Chancen

Die Vorfälle müssten unbedingt aufgearbeitet werden, das betont Ulrich Ziegenthaler, Chef des Amtes für berufliche Schulen der Stadt.  Eine Handvoll junger Afghanen habe die Polizei in Nürnberg bereits aus der Schule abzuholen versucht; nur in einem Fall war die Aktion erfolgreich.

Besonders viele junge Männer aus Afghanistan und Äthiopien besuchen die 72 Berufsintegrationsklassen der  Stadt.  Zwei Jahre dauert die Schulzeit, am Ende steht der Quali oder der Mittelschulabschluss. Doch bevor sie einen Lehrvertrag unterzeichnen können, stellt das Ausländeramt die "Bleibeperspektive" jedes einzelnen fest. 

Gerade Äthiopier und Afghanen hätten wenig Chancen, sagt Amtsleiter Ziegenthaler. Senkt das Ausländeramt den Daumen, was häufig der Fall ist, dürfen sie keine Ausbildung antreten und kommen nicht in den Genuss der bayerischen "3+2"-Regelung. Sie garantiert Jugendlichen, die vorerst bleiben dürfen, drei Jahre Lehrzeit und zwei Jahre Berufstätigkeit.

8 Kommentare