Wenn In-App-Käufe Eltern teuer zu stehen kommen

29.2.2016, 18:44 Uhr
Wenn In-App-Käufe Eltern teuer zu stehen kommen

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Eine Horrorvorstellung für Eltern: Unangekündigt flattert eine Rechnung über mehrere Tausend Euro ins Haus. Absender: ein Spieleanbieter aus der digitalen Welt. In einem berühmten Fall musste ein Vater aus Kanada diesen Schock am eigenen Leib erfahren. 5000 Euro forderte der Online-Shop. Sein 17-jähriger Sohn hatte im Spielrausch zusätzlich nachgekauft, um seine Fußballmannschaft aufzubessern. Mit sogenannten In-App-Käufen ist es möglich, zusätzliche Inhalte in einem App-Spiel kostenpflichtig zu erwerben.

Michael Posset ist bei der Stadt Nürnberg für den Jugendmedienschutz zuständig. Meist ist es schon zu spät, wenn sich Eltern an ihn wenden. Denn: Im ungünstigsten Fall erfahren Mama und Papa erst mit der Abrechnung von den Spielaktivitäten ihrer Zöglinge.

Wenn In-App-Käufe Eltern teuer zu stehen kommen

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Auch wenn das Beispiel aus Kanada nicht die Regel ist: Ein paar Euro summieren sich schnell. „Wer im Spiel weiterkommen und erfolgreich sein will, muss Geld ausgeben. Eine Sogwirkung, die leicht in Spielsucht umschlagen kann“, warnt Posset. Zwar handelt es sich meist nur um kleinere Beträge, doch der Überblick ist schnell verloren.

„Ältere Jugendliche sind eher bereit, Geld auszugeben“, sagt er. Für einen ruhigen Schlaf rät Posset Eltern daher, Spiele nie per Bankeinzug
oder bequem mit der Kreditkarte zu kaufen. Sind die Daten erst einmal hinterlegt, kann während des Spiels mit einem schnellen Klick rasch nachgekauft werden.

Das Problem der In-App-Käufe ist auch der Verbraucherzentrale Nürnberg bekannt. Geschäftsfähig sind Kinder zwischen sieben und 17 Jahren laut Gesetz zwar nur beschränkt, doch darauf können Eltern im Ernstfall nicht hoffen.

„Bislang gibt es keine einheitliche Rechtsprechung“, warnt Gisela Linke, Leiterin der Beratungsstelle. In vielen Fällen, die vor Gericht landeten, entschieden die Richter auch zum Nachteil der Eltern. Oft falle das Argument, sie hätten das Spielen ihrer Kinder akzeptiert und geduldet. Eine schier ausweglose Situation?

Bei der Verbraucherzentrale sieht man das anders: „Eltern können nicht generell haftbar gemacht werden.“ Zwar öffnen sie ihren Kindern den Zugang zum Online-Angebot, doch damit sei nicht automatisch die Zustimmung zu weiteren Käufen verbunden. „Es ist“, fasst Linke die Situation zusammen, „Vorsicht geboten.“

Ist das Kind einmal in die Kostenfalle getappt, wird es schwierig. Was können Eltern also tun, damit es erst überhaupt nicht so weit kommt?

Einen Schutz gegen ausufernde Kosten können Prepaid-Karten bieten. Ist der darauf enthaltene Geldbetrag einmal aufgebraucht, kann nichts mehr nachgekauft werden. Noch einfacher: App-Käufe generell sperren lassen. Das ist im Einzelfall vom jeweiligen Betriebssystem des Tablets oder Smartphones abhängig. Dort, wo es nicht möglich ist, rät die Verbraucherzentrale dazu, den Kauf durch ein Passwort zu schützen, das nur der Erwachsene kennt. Ohne explizite Zustimmung kann das Kind dann nichts einkaufen.

Und ganz wichtig: Nie das Passwort für den App-Shop speichern, sich nach dem Kauf des Spieles wieder abmelden und die Internetverbindung nach dem Surfen unterbrechen. Generell: Jüngere sollten nur Spiele spielen, die nach dem Herunterladen keinen Internetzugang benötigen oder kostenpflichtige Zusätze bieten.

Auf Kulanz des Anbieters hoffen

Ist das Kind aber in den Brunnen gefallen, rät die Verbraucherzentrale Eltern, sich zuerst bei dem Anbieter und Rechnungssteller schriftlich zu melden. Aus diesem Schreiben sollten alle Schritte hervorgehen, die schon im Voraus unternommen wurden, um erst gar nicht in die brenzlige Situation zu kommen. „Erwähnen Sie, wenn Sie Ihre Kinder in einem Gespräch auf die Gefahren aufmerksam gemacht oder Zugangssperren eingerichtet haben.“

Im Glücksfall zeigt sich der Anbieter kulant, verzichtet womöglich auf einen Teil seiner Forderung. Ein generelles Vorgehen kann aber auch die Verbraucherzentrale nicht empfehlen. So bunt wie der Dschungel an unterschiedlichen Spiele-Apps ist, sind auch die Fälle.

Die Verbraucherzentrale Nürnberg berät nach telefonischer Terminvereinbarung unter (09 11) 2 42 65 12 dienstags von 9–10 Uhr und 14–16.30 Uhr. Zum richtigen Umgang mit der Online-Welt hat das „Internet-ABC“ gute Vorschläge für Eltern parat: www.internet-abc.de

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