Wildpinkeln und Ruhestörung: Bußgeldstelle zieht Bilanz

19.6.2018, 19:30 Uhr
Die Bußgeldstelle des Nürnberger Ordnungsamts hatte auch 2017 eine Menge zu tun. (Symbolbild)

© privat Die Bußgeldstelle des Nürnberger Ordnungsamts hatte auch 2017 eine Menge zu tun. (Symbolbild)

Insgesamt betrafen die Bußgeldbescheide 179 verschiedene Tatbestände. Dazu gehörten zum Beispiel: das Rauchen in der U-Bahn (232), Wildpinkeln (61), Ruhestörung (46) oder das Fehlen gültiger Ausweispapiere (498). Was die Stadt zu ihrem Leidwesen feststellen muss: "dass die Zahlungsbereitschaft der Erwachsenen weiter gesunken ist". Die Gesamtzahl der Bußgeldbescheide ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch etwas gesunken, 2016 waren es noch 6130.

So haben sich die einzelnen Tatbestände entwickelt:

Alkohol: Die Zahl der Anzeigen, die sich Bürger wegen Trinkgelagen in Parks und Grünanlagen eingehandelt haben, ist zurückgegangen. Im Jahr 2016 wurden 251 Fälle angezeigt, 2017 waren es nur noch 100. Dafür stieg aber die Zahl der angezeigten Verstöße andernorts, nämlich von 645 im Jahr 2016 auf 771. Zu den Problembereichen gehört nach wie vor der Bahnhofsbereich mit der Königstorpassage. Dort gilt seit 1. Januar 2017 von 22 Uhr bis sechs Uhr ein Alkoholverbot.

Schulschwänzer: Die Zahl der Schüler, die dem Unterricht fernbleiben, ist marginal nach unten gegangen – von 616 auf 614 im Jahr 2107. Die Zahl der Erziehungsberechtigten, die sich eine Anzeige eingehandelt haben, weil ihr Nachwuchs nicht in der Schule erschien, sank von 172 auf 141. 49-mal wurden Eltern angezeigt, die ihren Kindern zu Zwecken der Ferienverlängerung unerlaubt frei gaben, im Jahr 2016 waren es 71.

Aggressives Betteln: Die Zahl der Anzeigen ist hier von 277 auf 172 zurückgegangen. Gegen das Problem werde weiter konsequent vorgegangen, heißt es im Bericht der Zentralen Bußgeldstelle, der am Freitag, 29. Juni, den Rechtsausschuss des Stadtrats beschäftigt. Zu beobachten sei, dass sich bestimmte Personen nun beständig in Nürnberg aufhalten.

Sauberkeit: Unter anderem Müllabladen oder wildes Plakatieren wurde 2017 (144) etwas häufiger angezeigt als 2016 (148). In 355 Fällen haben Betroffene Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben, das waren gerade einmal 7,5 Prozent. Die Quote liegt hier seit Jahren schon im niedrigen Bereich.

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