Wunsch nach einer Ehe für alle

26.7.2015, 19:50 Uhr

Er wurde unter den Nationalsozialisten verschärft und galt in Teilen noch bis 1994: Der umstrittene Paragraf 175 des Strafgesetzbuches stellte über 100 Jahre lang Homosexualität in verschiedenen Abstufungen unter Strafe. Die Regelung stammt aus dem Jahr 1872, sie betraf damals die „widernatürliche Unzucht“ zwischen Personen männlichen Geschlechts. Unter anderem drohte der Verlust bürgerlicher Ehrenrechte. Dazu zählten die Aberkennung des Wahlrechts und der Entzug des Doktortitels. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragrafen und legten die Höchststrafe auf fünf Jahre fest.

Diese Regelung galt in der Bundesrepublik Deutschland zunächst weiter. Erst 1969 wurde das Verbot unter der Großen Koalition aufgehoben, unter Strafe standen nur noch Sex mit unter 21-Jährigen, homosexuelle Prostitution und die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses. 1973 kam es zu einer umfassenden Liberalisierung unter der sozialliberalen Koalition, der Begriff „Unzucht zwischen Männern“ verschwand aus der Überschrift und wurde durch „homosexuelle Handlungen“ ersetzt. Doch immer noch stand der sexuelle Kontakt mit unter 18-Jährigen unter Strafe. Erst 1994 wurde der Paragraf, nach dem insgesamt 140 000 Männer verfolgt wurden, endgültig abgeschafft.

Seit 14 Jahren sind homosexuelle Partnerschaften den Ehepaaren weitgehend gleichgestellt. Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt die amtliche Registrierung dieser Partnerschaften. Aktuell fordern Schwulenverbände und etliche Politiker eine „Ehe für alle“, in der homosexuelle Paare dieselben Adoptionsrechte haben wie heterosexuelle.

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