Airbnb und Co.: Satzung soll gegen Zweckentfremdung von Wohnraum helfen

19.1.2019, 05:51 Uhr
Für viele Menschen wird der Traum vom eigenen Wohnraum zu einem harten Kampf - vor allem in den Städten.

© Bernd Wüstneck/dpa Für viele Menschen wird der Traum vom eigenen Wohnraum zu einem harten Kampf - vor allem in den Städten.

Etwa 600 Wohnungen im Stadtgebiet werden nach einer Erhebung der Stadtverwaltung derzeit über Online-Portale wie Airbnb zur Kurzzeitnutzung angeboten. Das entspricht gerade einmal 0,2 Prozent des Nürnberger Wohnungsbestandes. Doch sie fehlen Familien und anderen dauerhaften Mietern. Gerald Raschke, der planungspolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, und deren wohnungspolitischer Sprecher Fabian Meissner plädieren deshalb dafür, solche Nutzungen per Satzung zu unterbinden.

Eine Zweckentfremdung liege vor, so Raschke, wenn mehr als 50 Prozent einer Wohneinheit gewerblich oder beruflich genutzt würden, Wohnungen durch bauliche Änderungen einer anderen Nutzung zugeführt würden, keine Wohneinheit mehr als acht Wochen im Jahr an Kurzzeitmieter vermietet würde oder bei einem Leerstand von mehr als drei Monaten in Folge.

Grundlage für eine kommunale Zweckentfremdungssatzung wäre das bayerische Zweckentfremdungsgesetz aus dem Jahr 2007. Die Satzung hätte zur Folge, dass es in Nürnberg grundsätzlich verboten wäre, Wohnraum zu anderen als zu dauerhaften Wohnzwecken zu nutzen. Ausnahmen müssten von der Stadt genehmigt werden. In solchen Fällen wäre der Eigentümer der Stadt zur Auskunft verpflichtet und müsste jederzeit Begehungen zulassen. Verstöße könnten mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belegt werden.


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Noch vor zwei Jahren war die Rathaus-SPD gegen eine solche Satzung. Seither hätten aber die Beschwerden über Zweckentfremdungen, die die Fraktion erreichten, deutlich zugenommen, sagen Raschke und Meissner. "Wir beobachten einen erheblichen sozialen Unfrieden." Auch deshalb plädieren die beiden Kommunalpolitiker für die Einrichtung eines Online-Portals parallel zu der Satzung, über das Bürger entsprechende Beobachtungen melden können. Damit wolle die SPD "niemanden an den Pranger stellen", sondern vielmehr der Stadtverwaltung die Möglichkeit eröffnen, auf Bürger-Mitteilungen direkt zu antworten.

Fürs Erste möchte die SPD die genannten 600 Wohnungen überprüfen lassen. In der Stadtverwaltung müsse man dafür "keine neue Einheit aufbauen", glaubt Raschke. Drei zusätzliche Stellen bei der Bauaufsicht, wo der fachliche und juristische Sachverstand bereits vorhanden ist, seien ausreichend.


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Zum Vergleich: Bis zum Jahr 2001 gab es schon einmal eine Zweckentfremdungssatzung in Nürnberg. Damals bearbeiteten 14 Mitarbeiter – eine Abteilungsleitung, sechs Sachbearbeiter und sieben Außendienstler – im Jahr 2000 rund 330 Fälle. Im Februar 2001 beschloss der Stadtplanungsausschuss, die Zweckentfremdungssatzung aufzugeben. Die Kosten von 800.000 Euro jährlich standen nach Überzeugung der Stadträte damals in keinem Verhältnis zu den Erfolgen sowie zu den Einnahmen von rund 110.000 im Jahr.

In München gilt seit Ende 2017 eine entsprechende Satzung. Rund 30 Mitarbeiter haben dort seither Verfahren für rund 2700 Wohneinheiten durchgeführt. 298 davon – also etwa elf Prozent – waren erfolgreich: Diese Einheiten wurden anschließend wieder als Wohnraum vermietet. Insgesamt 92 Fälle (etwa 3,4 Prozent) mündeten in Gerichtsverfahren.

Das Thema steht am 24. Januar auf der Agenda des Stadtplanungsausschusses. Dann müssen die Stadträte entscheiden.

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