Zwei Polizisten sollen Clubfans brutal verprügelt haben

24.6.2014, 06:00 Uhr
Nach dem Heimspiel des 1. FC Nürnberg gegen den Hamburger SV am 21. April 2012 beschimpften gewaltbereite Fans mehrere Polizisten. (Symbolbild)

© Michael Matejka Nach dem Heimspiel des 1. FC Nürnberg gegen den Hamburger SV am 21. April 2012 beschimpften gewaltbereite Fans mehrere Polizisten. (Symbolbild)

Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Hauptangeklagten, einen 33-jährigen Polizisten, im November 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sein 31-jähriger Kollege erhielt eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Beide bekamen zudem eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro.

Nicht nur ein Makel in der Dienstakte. Die Beamten haben auch disziplinarrechtliche Schritte zu befürchten — nicht zuletzt den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Deshalb legten sie Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft tat dasselbe: Ihr war die Strafe zu niedrig.

Zum Eklat kam es nach einem Club-Heimspiel im April 2012. Die zwei Angeklagten beschreiben im Berufungsverfahren die Stimmung an jenem Tag als „aufgeheizt“. Die Polizei hatte zwei Fans festgenommen, woraufhin etwa 40 weitere Clubfans auf dem Max-Morlock-Platz versuchten, gegen die Polizei aufzubegehren.

„Einen Tumult verhindern“

Der Nebenkläger im Verfahren, Michael K. (43, Name geändert), hatte sich als Fanbotschafter zwischen die etwa zehnköpfige Polizei-Kette und die aufgebrachten Clubfans gestellt. „Ich wollte verhindern, dass es zum Tumult kommt“, erklärt er in der Verhandlung und meint, dass es ihm ja auch gelungen sei, die Distanz zwischen beiden Seiten auf etwa drei Meter zu vergrößern.

Doch er selbst hielt wenig Abstand zu dem 33-jährigen Polizisten — für die Beamten eine unangenehme Situation. Sie  äußern, Angst gehabt zu haben. Hinzu kam, dass der Nebenkläger die ganze Zeit beide Hände in den Jackentaschen versteckte. Fest steht: Es kam zum Wortgefecht zwischen Michael K. und dem angeklagten Polizisten, in dem der Nebenkläger dem Polizisten erklärte, deeskalierend wirken zu wollen.

Den Rest dokumentiert ein Polizeivideo: Der Beamte schlug dem Nebenkläger mit dem Schlagstock leicht auf die Schulter. Dieser versuchte abzuwehren, wodurch der Knüppel — so die Schilderungen des 33-Jährigen – gegen das Jochbein des Polizisten federte. Der Beamte wehrte sich mit einem Faustschlag ins Gesicht des Nebenklägers. Eine Ladung Pfefferspray folgte.

Umstehende Fans wollten daraufhin auf die Polizei losgehen. Mit Pfefferspray drängten sie die Fans zurück. Schon am Boden liegend, bekam Michael K. eine weitere Dosis Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Der 31-jährige Kollege des Polizeibeamten ist auf dem Video ebenfalls mit Schlagstock zu sehen: Er schlug einem zurückweichenden, bis heute unbekannten Fan auf den Rücken, als dieser bereits am Boden kauerte. Die Polizisten rechtfertigen sich: Er habe harte Metallgegenstände „wie Muttern“ oder dergleichen nach den Beamten geworfen. Nachdem er noch eine Faust geballt hatte, ging der 31-Jährige davon aus, dass er noch mehr Wurfgeschosse besitze.

Freude beim Anzeigeschreiben

Selbstverteidigung oder überzogene Aggressivität? Ein Kollege hatte den 31-Jährigen von jenem Clubfan weggezogen. Er erklärte, durchaus das Gefühl gehabt zu haben, seinen Kollegen stoppen zu müssen. Der Nebenkläger belastet die Polizisten weiter: Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt habe man ihn vor dem Stadion festgenommen und auf die dortige Wache gebracht.

Die Beamten hätten „Freude“ beim Schreiben der Anzeige gehabt. Zudem habe sich der Hauptangeklagte am Ende „gestreckt“ und gesagt: „Jetzt lässt das Adrenalin nach.“

Nach einer Beratungspause kommen der Richter und die beiden Schöffen unter Vorbehalt der weiteren Beweisaufnahme am nächsten Verhandlungstag zu der Prognose: Das Strafmaß sei bei dem 31-Jährigen angemessen. Dem 33-Jährigen hingegen legt die Kammer nun tatsächlich, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, ein dreiaktiges Vergehen zur Last. Damit könnte sich die Strafe auf mehr als ein Jahr summieren. Dann wäre er seinen Beamtenstatus dauerhaft los.

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