Patient stirbt nach OP: Zwei Ärzte freigesprochen

18.1.2012, 19:27 Uhr

Fünf Jahre nach dem Tod eines Patienten nach einer Transplantation sind die beiden angeklagten Ärzte freigesprochen worden. Wie der Vorsitzende Richter am Landgericht Kempten sagte, fehlte es an der Rechtswidrigkeit des Eingriffs. Dem Patienten, der an einer Leberzirrhose litt und bereits dreimal ein Leberkoma überlebt hatte, sei die Schwere seiner Krankheit bewusst gewesen, als er sich für die Operation entschied. „Er hat wohl selbst erkannt, dass es fünf vor zwölf war für ihn“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Zwei 50 und 62 Jahre alten Mediziner waren wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Sie hatten im Herbst 2006 im Lindauer Krankenhaus bei dem 50 Jahre alten Patienten eine Leberzelltransplantation durchgeführt. Als sich danach der Zustand des Patienten dramatisch verschlechterte, wurde er in eine Münchner Klinik verlegt. Dort starb er im November 2006 an Multiorganversagen.

Den Vorwurf der Anklage, der Patient sei über die Erfolgsaussichten des Eingriffs getäuscht worden, wodurch seine Einwilligung in die Operation unwirksam sei, ließ das Gericht fallen. Der Patient habe gewusst, dass es sich um eine neue Heilmethode handelte. Da er keine Aussicht auf eine Ersatzleber hatte und sein Leidensdruck groß war, habe er nach einer Alternative gesucht, sagte der Richter. Die Leberzelltransplantation sei ein individueller Heilversuch. „Dieses Verfahren war experimentell, aber nicht illegal.“ Zudem sei eine Aufklärung vor der Operation erfolgt – auch wenn diese nach Auffassung des Gerichts Defizite aufwies.

Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass der Eingriff im Rahmen einer medizinischen Studie für eine neue Behandlungsmethode stattgefunden hat. „Hier haben sich zwei Mediziner am Menschen versucht“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt. Sie hatte für beide Ärzte Haftstrafen sowie jeweils ein zweijähriges Berufsverbot gefordert.

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