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Wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitagabend in München mitteilte, einigten sich die Flüchtlinge und die Stadt auf die weiteren Bedingungen der öffentlichen Kundgebung, die derzeit bis zum 15 Juni befristet ist. Demnach ist das gerichtliche Eilverfahren ebenso wie der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Mai vom Tisch, der den Flüchtlingen die Bedingungen des Protests diktiert hatte.
Drei Antragsteller hatten daraufhin den BayVGH angerufen. Sie einigten sich mit der Stadt Würzburg nun nach mündlicher Verhandlung darauf, dass sie auf dem Dominikanerplatz mit zwei einsehbaren Pavillons und drei Betten sowie sechs Klappstühlen ausharren dürfen (Az. 10 CS 12.1106).
Bereits in der vergangenen Woche hatten die Flüchtlinge ihren Hungerstreik vorerst ausgesetzt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vier der Iraner Anfang Mai als politische Flüchtlinge anerkannt hatte. Die insgesamt zehn Männer protestierten mit einem Zeltlager bereits seit dem 19. März in der Würzburger Innenstadt und forderten ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge sowie eine Verbesserung der Asylbewerberunterbringung in Bayern.
Fr. 17.05.13
Do. 16.05.13
Do. 16.05.13
Mi. 15.05.13