Peggy-Fehlurteil: Ulvi K. fordert Millionen-Entschädigung

13.12.2016, 17:00 Uhr
Peggy-Fehlurteil: Ulvi K. fordert Millionen-Entschädigung

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Über seine Anwälte und seine Betreuerin Gudrun Rödel ließ der geistig behinderte 39-Jährige am Dienstag in Kassel eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat ankündigen. Es gehe um Schadensersatzansprüche "in Millionenhöhe", sagte Rechtsanwältin Hanna Henning.

Die damals neun Jahre alte Peggy aus dem fränkischen Lichtenberg war 2001 auf dem Rückweg von der Schule verschwunden. Erst im Juli dieses Jahres wurde in einem Waldstück nahe ihrem Heimatort im benachbarten Thüringen zufällig ihr Skelett entdeckt. 2004 wurde der Gastwirtssohn  Ulvi K. rechtskräftig wegen Mordes verurteilt, zehn Jahre später dann in einem äußerst selten vorkommenden Wiederaufnahmeverfahren endgültig freigesprochen.

Bis heute gibt es keinen dringend Tatverdächtigen in dem Fall, eine zunächst spektakulär erscheinende Spur zu dem NSU-Extremisten Uwe Böhnhardt ist wohl auf eine Ermittlungspanne zurückzuführen.  

Ulvis Betreuerin warf besonders dem damaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) vor, während der Ermittlungen durch Druck auf die Polizei "billigend in Kauf genommen" zu haben, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde. Rechtsanwältin Henning sagte, es gehe um die "endgültige Rehabilitation" für ihren Mandanten. Außer dem widerlegten Mordvorwurf solle auch der Vorwurf sexueller Übergriffe auf Kinder ausgeräumt werden. Die Millionenforderung begründete Henning damit, dass ihr Mandant "einiges erlitten" habe.

K. hatte seine Haftstrafe aus dem ersten Mordprozess allerdings nie antreten müssen. Er befand sich wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe auf Kinder seit Ende 2001 in der geschlossenen Psychiatrie.

Erst Ende Juli 2015 und damit über ein Jahr nach seinem Freispruch wurde er aus der Psychiatrie entlassen und lebt seither in einem Wohnheim für Behinderte.

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