|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Auf der Anklagebank saßen zwei junge Männer aus Eschenbach. Beide behaupteten, bei einer vorherigen Verhandlung wurde der Falsche verurteilt. Die beiden blieben zunächst bei ihren damaligen Aussagen. „Ich war es“, sagte der 25–Jährige Angeklagte erneut. „Warum sollte ich meine Bewährung auf’s Spiel setzen?“
Auch der zweite Angeklagte behauptete, dass erste Urteil sei falsch: „Der Verurteilte kann es nicht gewesen sein. Es gab eine Schubserei und dann lag er am Boden.“ Doch gesehen habe er nicht, wer zugeschlagen hat.
Sicher waren sich dagegen das Opfer und dessen Kumpel, beide aus der Fränkischen Schweiz: „Es wurde der Richtige verurteilt“, sagten beide. Der Angeklagte ist nicht der Täter, waren sich beide ebenfalls einig. Auch der als Schläger verurteilte junge Mann war nun Zeuge. Im Verfahren gegen sich selbst sagte er: „Ich habe nicht zugeschlagen.“ Das Gericht glaubte ihm damals nicht. Richterin Christine Oertwig verurteilte ihn zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Diesmal äußerte er sich nur vorsichtig: „Was ist, wenn mir wieder nicht geglaubt wird, dann stehe ich wegen Falschaussage vor Gericht?“
Das Seltsame an der Geschichte: Der 25-Jährige, der nun wegen Falschaussage verurteilt wurde, tauchte das erste Mal bei der vorherigen Verhandlung auf. „Ich hab’ ihn bei der letzten Verhandlung das erste Mal gesehen“, erklärte der Sachbearbeiter der Polizei. Eigentlich war der Angeklagte damals auch nicht als Zeuge geladen, er ging freiwillig zum Rechtsanwalt und sagte: „Ich hab’ zugeschlagen.“ Erst daraufhin wurde er überhaupt als Zeuge vernommen.
Komisch auch: Für den jungen Mann stand viel auf dem Spiel. Weil er in Weiden betrunken und ohne Schein gegen einen Laternenmast gefahren ist, wurde er 2010 zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
„Ohne Geständnis wird es mit einer erneuten Bewährung problematisch“, so der Hinweis von Richter Daniel Götz. „Ich habe ihn bereits vor der letzten Verhandlung gewarnt und jetzt auch, er hat sich nicht an meine Warnung gehalten, weil er an eine Gerechtigkeit geglaubt hat“, erklärte der Anwalt.
Nach einer kurzen Pause entschied sich der Angeklagte doch für ein Geständnis: „Er hat bis jetzt gelogen und die Justiz an der Nase herumgeführt“, ließ er von seinem Anwalt erklären.
Dieses Geständnis bewahrte ihn vor dem Knast. Wegen Falschaussage verurteilte Richter Daniel Götz den jungen Mann zu einer Haft von acht Monaten auf Bewährung. „Ich bin überzeugt davon, dass das Urteil im ersten Prozess richtig war. Der Geschädigte und sein Kumpel haben eine glaubwürdige Aussage gemacht, sie haben keinen Anlass einen Falschen zu beschuldigen“, begründete dies Götz. Doch er sagte auch: „Auf der anderen Seite ergibt es keinen Sinn, dass jemand zum Anwalt geht und sich outet, wenn er es nicht war.“ Doch nach Abwägung aller Aussagen, kam es zu der Verurteilung. Als Geldauflage muss der junge Mann 2000 Euro an die „Fähre“ zahlen.
Sein Kumpel bekam eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. „Seine Falschaussage war nicht so konkret und er ist nicht vorbestraft“, begründete Götz.



Jetzt aktuell: