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Im Landkreis drehen sich bald 100 Windräder

Kreistagsausschüsse befassten sich mit strittigen Vorrangflächen: Landschaftsschutzgebiete bleiben tabu - 30.03.2012 18:33 Uhr

BAYREUTH  - Bisher sind zwar erst elf Standorte genehmigt, doch Landrat Hermann Hübner geht davon aus, dass in nicht allzu ferner Zeit rund 100 Windkraftanlagen im Landkreis rotieren werden. Der Kreis- und der Umweltausschuss haben sich gestern mit weiteren möglichen Vorrangflächen befasst.

Symbolbild
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Foto: REpower
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Rund 1000 Windmühlen sieht die Planung der Staatsregierung für ganz Bayern vor, 300 davon sollen allein in der Region Oberfranken-Ost entstehen. Dies ist nicht nur nach Ansicht von Landrat Hübner ein stattlicher Anteil, weshalb es auch keine Notwendigkeit gebe, von der Prämisse abzurücken, die Landschaftsschutzgebiete grundsätzlich von solchen Anlagen freizuhalten.

An den schon beschlossenen Standorten wurde gestern nicht mehr gerüttelt, weil sich hier keine neuen Erkenntnisse ergeben hätten. Unverändert gilt deshalb das Festhalten an dem vom Regionalen Planungsverband aufgestellten und rechtlich zwingend nötigen „schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept“. Um eine „Verspargelung der Landschaft“ zu vermeiden, sollen deshalb keine einzelnen Grundstücke ausgewiesen, sondern größere Gebiete für Windparks zusammengefasst werden. Sensible Gebiete für den Natur- und Landschaftsschutz sollen weiter unverändert freigehalten werden.


Sämtliche neu vorgeschlagenen Flächen wurden nach Auskunft des Landratsamtes mit einschlägigen Fachbereichen hinsichtlich Immissionsschutz, Wasserrecht oder Baurecht geprüft und bewertet.

Bürger protestieren

Ein strittiges Thema ist dabei die Erweiterung einer Vorrangfläche nahe Krögelstein. Nachdem sich hier Bürgerproteste regen, die berücksichtigt werden sollen, wird die Stadt Hollfeld noch einmal um eine Stellungnahme gebeten. Insbesondere werde die Erweiterung als zu großflächig erachtet, hieß es.

Als weiterhin nicht geeignet gilt ein mehr als 500 Hektar großes Areal im Kütschenrain an der Grenze des Markts Schnabelwaid zur Stadt Pegnitz nördlich von Stemmenreuth. Hier habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17. November 2011 eine Klage von Ulli Scheuenstuhl aus Weihenzell mit der Begründung abgewiesen, dass die Planung für eine Windkraftanlage dort mit dem Regionalplan nicht vereinbar sei.

Wegen ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet Fränkische Schweiz—Veldensteiner Forst wurden verschiedene Vorhaben im Bereich von Waischenfeld, Plankenfels und dem Ahorntal als nicht geeignet eingestuft. Befürchtet werden hier negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die Wasserversorgung von Körzendorf und Glashütten.

Ähnliches gilt auch für eine 50 Hektar große Fläche am Eingang zum Veldensteiner Forst bei Neudorf, 295 Hektar Waldfläche zwischen der A9-Ausfahrt Weidensees und Bernheck sowie 18 Hektar im Bereich von Plech. Hier greift vor allem die Prämisse, große Waldgebiete freizuhalten.

Als möglich erachtet wird dagegen eine Erweiterung der Vorrangfläche im Lindenhardter Forst um rund 70 Hektar, allerdings nur auf der östlichen Seite der Autobahn. Im Westen sei das wegen der dann zu geringen Abstandsflächen zu den Ortschaften Weiglathal und Muthmannsreuth sowie zur dort verlaufenden Kreisstraße nicht möglich.

Schließlich mussten noch ablehnende Stellungnahmen von verschiedenen Gemeinden behandelt werden. Bürgermeister Ludwig Bäuerlein, der schon die Planungshoheit der Gemeinden gefährdet sah, konnte dahingehend beruhigt werden, als die Vorrangfläche „Aufseß-Nord“ wegen des „Umschließungseffekts für Neuhaus und Sachsendorf nun für ungeeignet erachtet wird. Damit gelten nur mehr 1,9 und nicht mehr vier Prozent der Gemeindefläche als Vorranggebiet.

Als bedingt geeignet gilt weiterhin „Stechendorf-Südwest“, wo sich mit einer Verkleinerung wegen des Schutzgebiets der Juragruppe auch ein größerer Abstand zum Ort Scherleithen ergeben würde.

„Burgruine leidet nicht“

Geeignet bleibt dagegen das Areal „Weidensees-West“ obwohl von Seiten der Stadt Pottenstein eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Zusammenhang mit der nur zwei Kilometer entfernten Burgruine Leienfels und insgesamt in der Folge ein Rückgang bei der Zahl der Urlaubsgäste befürchtet wurden. Die rechtlichen Vorgaben würden erfüllt. Außerdem habe sich selbst das Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich Leienfels nicht negativ geäußert.

Nicht geteilt werden auch Einwände aus den Ortschaften Prebitz und Preuling hinsichtlich einer eventuellen Erweiterung des bestehenden Windparks beim Creußener Ortsteil Neuhof. Die Mindestabstände zu Siedlungen würden eingehalten.

Als bedingt geeignet gilt weiterhin die Fläche „Bernheck-Ost“, die der Markt Plech gerne für Erholungszwecke freihalten möchte. Die Nähe zur engeren Wasserschutzzone sei ebenso wenig ein Ausschlussgrund wie das Fehlen eines überörtlichen Straßennetzes. Außerdem seien bauliche Erweiterungen nach Nordosten, etwa für landwirtschaftliche Betriebe, trotzdem möglich.

Schließlich wurde die vorgeschlagene Einstufung in beiden Ausschüssen jeweils gegen nur eine Stimme befürwortet. Nur Vertreter aus Speichersdorf stimmten dagegen, weil sie ihre Gemeinde von solchen Anlagen regelrecht umzingelt sehen. 

rr


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