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Die Europäische LizenzierungsSysteme GmbH hatte gegen BellandVision ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt. Der Richterspruch wird nun ganz unterschiedlich interpretiert.
Der Zoff der beiden Unternehmen wird in der Abfallbranche aufmerksam verfolgt. Das Recycling-Magazin bereitet die juristische Auseinandersetzung auf.
„Laut BellandVision hat das Landgericht Bayreuth BellandVision in vier von fünf Punkten Recht gegeben. Das zweitgrößte duale System in Deutschland habe insoweit die von der ELS erhobenen Vorwürfe entkräften können, weil das Gericht den Aussagen eines Mitarbeiters der BellandVision mehr Glauben geschenkt habe als den ELS-Aussagen“, heißt es in dem Fachblatt.
Thomas Mehl, Geschäftsführer von BellandVision, zeigte sich mit dem Ergebnis des Rechtsstreits zufrieden: „In den meisten Punkten konnten wir belegen, mit Blick auf die ELS keine unzutreffenden Aussagen getroffen zu haben. Wir haben jedoch das gerichtliche Vorgehen der ELS von Anfang an für einen Sturm im Wasserglas gehalten. Wir würden diese Zeit lieber für unsere Kunden und unser eigentliches Kerngeschäft nutzen, anstatt unnötig Energien in solche überflüssigen Aktivitäten zu investieren.“
Gleichwohl sehe der Richterspruch zu einem fünften strittigen Punkt vor, dass BellandVision die ELS nicht mehr mit einem auch in Fachmedien häufig genutzten Begriff bezeichnen dürfe. Mehl sagte laut Recycling-Magazin: „Wir können die Entscheidung des Gerichts in diesem Punkt nicht nachvollziehen und prüfen daher, ob wir unsere Position hierzu nochmals gerichtlich klären lassen wollen. Allerdings bietet die deutsche Sprache genügend Möglichkeiten, die Geschäftstätigkeit für Unternehmen wie die ELS prägnant zu beschreiben.“
Nach Darstellung der ELS habe das Landgericht Bayreuth allen Anträgen der ELS wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Mitarbeiter der BellandVision GmbH hätten wiederholt behauptet, die ELS könne keine dualen Mengen anbieten, verfüge über keine eigenen Branchenlösungen, nehme keine Verpackungen zurück und würde keine richtigen Nachweise über erfolgte Leistungen erbringen. Ferner sei der Dienstleister bei der Verpackungslizenzierung. gegenüber Kunden und Potenzialkunden als Lizenzmakler dargestellt worden.
Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bayreuth hat nach Angaben von ELS mit sofortiger Wirkung wegen Dringlichkeit einen Beschluss erlassen, demzufolge die BellandVision keine der Behauptungen mehr aufstellen darf. „Das Urteil ist ein ganz wichtiges Signal für die Vertrauenswürdigkeit der ELS“, sagt Geschäftsführer Sascha Schuh.
„Es kann nicht angehen, dass die BellandVision wiederholt mit falschen Behauptungen in den Markt geht und Kunden verunsichert. Jetzt gibt es einen klaren Beschluss, der uns in unserer Geschäftspolitik bekräftigt und unseren Auftraggebern die Rechtssicherheit bestätigt, die wir Ihnen versprechen.“
„Die BellandVision GmbH wird die Behauptungen der ELS GmbH nicht im Raume stehen lassen.“ So heißt es in einer Reaktion auf die Mitteilung der ELS. BellandVision hat deshalb eigenen Worten zufolge beim Landgericht Bayreuth Widerspruch gegen einen Beschluss zum Erlass einer einstweiligen Verfügung eingelegt.
In der zugrundeliegenden Antragsschrift habe sich die ELS GmbH gegen angeblich durch einen Mitarbeiter der BellandVision GmbH vorgetragene Charakterisierungen ihrer Geschäftstätigkeit gewandt, wie BellandVision ausführt. Grundlage der angeblichen Charakterisierung sei die zutreffende Feststellung, dass die ELS GmbH nicht als sogenanntes duales System zugelassen ist.
Der in der Antragsschrift von der ELS GmbH geschilderte Sachverhalt ist nach Auffassung der BellandVision GmbH allerdings lückenhaft und zum Teil unrichtig. Allein diese Antragsschrift habe dem Landgericht Bayreuth bei der Beschlussfassung vorgelegen. Da dem Beschluss keine mündliche Verhandlung vorausging, sei eine vorherige Anhörung der BellandVision durch das Landgericht Bayreuth nicht erfolgt.
Thomas Mehl: „Wir haben Widerspruch eingelegt und werden diesen zeitnah begründen. Das Landgericht Bayreuth hat bereits den Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Wir gehen davon aus, dass das Landgericht bei vollständiger Kenntnis der Sachlage die einstweilige Verfügung aufheben wird.“



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