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Im Rausch fehlt Einsicht

Kirchweihbesuch brachte 22-Jährigen vor Gericht - 06.02.2013

POTTENSTEIN/PEGNITZ  - Kirchweihen können bös enden, vor allem, wenn man sich nach reichlichem Alkoholgenuss nicht mehr im Griff hat. Ein 22-Jähriger aus dem Raum Pottenstein musste sich gestern am Amtsgericht Pegnitz wegen Körperverletzung verantworten, weil er sich bei einer Sportlerkirchweih mit einem Security-Mann anlegte.

Der Vorwurf: Er habe den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes mehrmals „mit voller Wucht“ gegen das Schienbein getreten und, wie die übereinstimmenden Zeugenaussagen in den Vernehmungsprotokollen auswiesen, angespuckt haben.

„Es war doch eigentlich meine Kirchweih“, begann der junge Mann Richterin Christine Oertwig zu erklären, „und dort bin ich irgendwann rausgeflogen.“ Er sei aber nach geraumer Zeit zurückgekehrt, was dann die Auseinandersetzung mit dem Sicherheitsdienst zur Folge hatte. „Der Mann hat mich mindestens eine halbe Stunde festgehalten, mich an den Zaun gedrückt und die Polizei gerufen.“ Noch heute wisse er nicht, warum er die Kirchweih verlassen habe müssen. Er sei zu Unrecht verwiesen worden.

Wortspiele und Ironie

Oertwig wusste offenbar mehr und fragte den Angeklagten ironisch, ob er vielleicht zu betrunken gewesen und ob es sein könnte, dass die Kirchweih an ihrem Ende angelangt gewesen sei. Und: „Könnte es sein, dass sie aggressiv und uneinsichtig waren?“ Der Angeklagte überlegte kurz: „Uneinsichtig auf jeden Fall.“ Spucken sei nicht sein Niveau. „Aggressiv“ zu sein wohl aber schon, fragte Oertwig.

Verteidiger Peter Hacker sprang zu diesem Zeitpunkt ein, wohl auch, damit sich sein Mandant nicht um Kopf und Kragen redet. Der Angeklagte habe sich bemüht, mit dem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Kontakt aufzunehmen, um sich zu entschuldigen und ein Schmerzensgeld anzubieten. Die Uneinsichtigkeit sei damit zu erklären, dass sein Mandant sich eben sehr jener Kirchweih verbunden fühlt.

Richterin Oertwig und Staatsanwältin nehmen nach kurzen Zögern, den Vorschlag von Hacker an, das Verfahren einzustellen. Teuer kommt es für den 22-Jährigen dennoch, denn er muss 1000 Euro an den Security-Mann als Entschädigung zahlen.

 



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