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Kein Freischein für alkoholisierte Narren

Oberfränkische Polizei kündigt harte Verkehrskontrollen an - 02.02.2013 00:45 Uhr

PEGNIZ/BAYREUTH  - Zehn Verkehrsunfälle mit elf zum Teil schwerverletzten Personen verursachten alkoholisierte Verkehrsteilnehmer im vergangenen Jahr alleine während des langen Faschingswochenendes vom 17. bis 21. Februar auf oberfränkischen Straßen. Die Polizei nimmt das zum Anlass für harte Kontrollen in diesem Jahr.

Symbolbild
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Foto: Polizei
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Die Polizisten stellten in diesem Zeitraum im vergangenen Jahr 37 Autofahrer im Regierungsbezirk fest, die unter Alkoholeinwirkung am Steuer ihres Wagens saßen. Davon waren 25 dermaßen berauscht, dass sie ihren Führerschein noch an Ort und Stelle bei den Beamten abgeben mussten. Neun Fahrzeugführer hatten außerdem Drogen konsumiert.

„Diese markanten Zahlen sprechen für sich und sind für uns Anlass genug, dass wir auch in diesem Jahr, insbesondere während der fünften Jahreszeit, unser Augenmerk verstärkt auf Alkohol- und Drogenkontrollen legen müssen“, konstatiert Oberfrankens Polizeipräsident Reinhard Kunkel. „Die Faschingszeit gibt Karnevalisten keinen Freischein für Trunkenheitsfahrten – denn wir wollen, dass alle sicher ans Ziel kommen.“

„Durch die konsequenten Kontrollen wollen wir die Sicherheit auf Oberfrankens Straßen erhöhen, indem wir fahruntaugliche Narren aus dem Verkehr ziehen“, so Kunkel weiter. „Wir wollen die gute Laune der Karnevalisten keinesfalls trüben. Wer aber zu tief ins Glas schaut und anschließend auch noch selbst fährt, bringt nicht nur sich, sondern auch Unbeteiligte in große Gefahr“ appelliert Kunkel an die Vernunft der Autofahrer.

Die intensiven Verkehrskontrollen sind Teil des vom Bayerischen Innenministerium im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen Verkehrssicherheitsprogramms „Bayern mobil – sicher ans Ziel“, das die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten bis zum Jahr 2020 um 30 Prozent senken will.

Obgleich die Faschingsnarren in der fünften Jahreszeit das Regiment übernehmen, erhalten alle Fahrer, die die Polizei mit übermäßig Alkohol und Drogen im Blut ertappt, ausnahmslos eine Anzeige. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, drohen ihnen empfindliche Geldstrafen, die ein Monatseinkommen nicht selten übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch berufliche Konsequenzen hinzu.

Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät die Polizei: Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teil!

Klären Sie bereits vor einem Konsum berauschender Mittel ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen. Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins. 

Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind. 



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