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Was genau, das schilderten zwei Zeuginnen: die Freundin des Angeklagten als Opfer und eine Pegnitzerin, die an einem Cocktailstand Hochprozentiges ausschenkte. Der Angeklagte war an jenem Tag zusammen mit seiner Freundin und mit seinem Sohn (4), der aus einer anderen Beziehung stammt, auf der Feier im Stadtzentrum.
So gegen 21 Uhr hatte die jetzt in Auerbach lebende Freundin (20), eine Verkäuferin, genug von dem Spuk und wollte nach Hause. „Doch mein Freund wollte weitertrinken.“ Sie habe das Kind mitnehmen wollen, was ihm nicht gepasst habe. „Er hat nicht aufgehört zu stänkern.“
Um das Kind gab es nun ein Gezerre. Das Gerangel wurde heftiger, ein Wort gab das andere. Der Angeklagte rastete aus und rammte seinen Kopf gegen die Stirn seiner Freundin. Außerdem packte er von hinten zu, legte seine Arme um den Hals und drückte zu.
Die Frau fiel auf Kartons, die den Sturz dämpften. Besucher der Party kamen und drängten den Mann ab. Nach der Attacke verließ die Freundin das Treiben und zeigte ihren Freund wegen Körperverletzung an. Das Kind wurde abgeholt.
Der Alkoholpegel des Angeklagten betrug 1,6 Promille. Mit Bier und Schnaps hatte er sich den Verstand vernebelt. „Er hatte mit der Aussprache Probleme und ist geschwankt“, so die 20-Jährige, die ihrem Freund die Tat verziehen und seit Weihnachten wieder mit ihm zusammen ist.
Der Angeklagte sei normal nicht aggressiv, nur bei Streit, wobei die Freundin zugab, gut provozieren zu können.
Verteidiger Stephan Schultheis: „Sie haben ihm das Kind aus dem Arm gerissen, dann ist die Sache eskaliert.“ Sie sei sauer geworden, weil er auf der Party wiederholt zu seinen Kumpeln gegangen war, um dort zu trinken. „Ich wollte nicht, dass er zu diesen Leuten geht.“ Wie viel sie getrunken hatte, wollte Richterin Christine Oertwig wissen. „Ein bis zwei heiße Caipirinha.“
Mittlerweile trinkt der Pegnitzer nicht mehr und besucht seit Anfang Januar die Anonymen Alkoholiker. „Er kann bei Alkohol jetzt auch nein sagen“, so die Freundin. Sie erklärte, dass er meist nur bei besonderen Anlässen trinke und ihr gegenüber auch nicht gewalttätig sei.
Die Zeugin vom Cocktailstand, eine 19-jährige Auszubildende, berichtete, das Paar habe sich angeschrien und es sei zu einem Gerangel gekommen. Schließlich habe der Mann seine Freundin, die sich auf eine Krücke stützte, an der Kapuze gepackt und herumgezogen.
Das Kind habe man hinter dem Stand in Sicherheit gebracht. „Er war wütend und aggressiv. Das Kind hat geweint“, sagte die Zeugin.
Der Staatsanwalt forderte für die Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Teilnahme an einer Suchtberatung.
Verteidiger Schultheis erklärte, eine Geldstrafe sei ausreichend, da auch die Zeugin nicht gesehen hat, dass der Angeklagte seine Freundin gewürgt habe.
Richterin Christine Oertwig verurteilte den Angeklagten zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; zudem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit für den Verein „Fähre“ ableisten und zwölfmal im Jahr die Suchtberatung aufsuchen. Dem Angeklagten riet sie, er möge sein Kind von Gewalt fernhalten. „Kümmern Sie sich nüchtern und vernünftig um Ihren Sohn.“



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