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Die Importfirma, die der Mann seinen Geschäftspartnern vorgegaukelt hat, habe nie existiert, sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein während der Urteilsbegründung. In zwei der fünf Betrugsfälle, für die der Mann verurteilt wurde, war es um einen Audi A 4 gegangen, den der Angeklagte aus den Vereinigten Staaten reimportieren wollte. Einmal verlangte er dafür eine Anzahlung von 10.000, das andere Mal von 12.000 Euro. Die betreffenden Kunden sahen ihr Geld aber nie wieder.
In einem weiteren Fall gaukelte der 44-Jährige einem seiner Geschäftspartner vor, 10.000 Euro für die Zwischenfinanzierung eines Fahrzeugs der Marke Dodge zu benötigen und versprach ihm dafür eine Rendite von 3250 Euro. Der Geprellte sah allerdings weder die Rendite, noch seine 10.000 Euro jemals wieder.
Im vierten Fall schwatzte der Angeklagte einer Friseurin aus Pegnitz, die in einem von ihm betriebenen Sonnenstudio arbeitete, ihren VW Polo ab und versprach ihr dafür einen Audi A 3 als absolutes Schnäppchen zu vermitteln. Der Polo war daraufhin erst einmal weg, von den 2000 Euro Anzahlung sah die junge Frau ebenfalls wenig wieder, als sie einen A 3 bekam.
Allerdings taucht der Polo im fünften Betrugsfall wieder auf. Bei einer Internetbekanntschaft in Berlin war der Mann nämlich nach dem gleichen Muster vorgegangen. Die Frau gab ihm gutgläubig ihren BMW und wartete auf das versprochene Automatikfahrzeug. Stattdessen überließ er ihr erst einmal den Polo, den die Pegnitzer Friseurin nach eigenen Recherchen später in Berlin entdeckt und sich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion wieder zurückgeholt hat.
Richter Eckstein nannte das Vorgehen des Mannes völlig nebulös. Der Angeklagte hatte zahlreiche Vollstreckungsaufträge gegen sich laufen. Um eine eidesstattliche Versicherung abzuwehren, habe er mit dem Erlös aus dem gerade gewonnen Fahrzeug immer wieder eines der noch offenen Löcher gestopft. So landete der BMW aus dem fünften Fall zuletzt in einem Nürnberger Pfandleihhaus.
In das Urteil des Landgerichts eingeflossen sind gestern schließlich auch zwei Vergehen gegen Weisungen der Führungsaufsicht. Der Mann war bereits früher zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Trotzdem hatte er sich einfach nicht mehr bei seiner Bewährungshelferin gemeldet.



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