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Sexuelle Belästigung nicht nachzuweisen

Richter spricht Angeklagten frei — Verteidigerin: Hinter Anzeige steht Hetzkampagne - 20.12. 18:39 Uhr

PEGNITZ  - Amtsrichter Daniel Götz hat einen 37-jährigen Mann freigesprochen, der wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt war. Der Staatsanwalt legte ihm zur Last, das Mädchen (heute 13) zwei Sekunden lang befingert zu haben, um sich selbst sexuell zu erregen. Es lag damals bekleidet im Bett. Der Mann ging irrtümlich davon aus, dass es schläft.


Aber der Staatsanwalt beantragte nach der zweistündigen Verhandlung einen Freispruch, weil er viele Merkwürdigkeiten und Widersprüche festgestellt hatte: „Zu viele Merkwürdigkeiten.“ Warum wartete zum Beispiel die Mutter (35) noch sechs Wochen, bis sie zur Polizei ging? Aber sie hatte sofort in Facebook Vorwürfe erhoben. Weiter fand er es seltsam, dass sie nicht bei ihrer Tochter nachfragte.

Die Pflichtverteidigerin sprach von einer Hetzkampagne gegen ihren Mandanten.

Es gab nach dem Vorfall noch gemeinsame Aktivitäten wie Inliner-Fahren mit dem Kind. Der Angeklagte versicherte auch glaubhaft, das Kind nicht sexuell belästigt zu haben. Weiter wurde das Mädchen bei einer Lüge ertappt. Denn es behauptete, den Angeklagten an Halloween in Pegnitz gesehen zu haben. Dieser war aber, wie erwiesen wurde, gar nicht in der Stadt.

Der 37-Jährige war früher mit der Mutter verlobt gewesen. Er schilderte, dass das Mädchen in einem „Durchgangszimmer“ schlief. Auf dem Weg vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer musste man durch das Kinderzimmer gehen. Wenn er nachts aufstand, um auszutreten, oder zu rauchen, und das Mädchen war aufgedeckt, deckte er es zu. „Dies kam häufiger vor, und weiter nichts. Ich lebte in der Familie als Freund der Mutter und beteiligte mich an der Versorgung und Erziehung der Kinder, nahm quasi Vaterrolle ein“, so der ledige Mann.

Er lebte von Anfang 2010 bis zum 17. April 2011 mit der kleinen Familie (das Mädchen hat noch einen Bruder). Er machte auch den ersten Schritt zur Polizei, indem er die Mutter anzeigte, weil sie ihn auf Facebook namentlich als Kinderschänder bezeichnet hatte. Mittlerweile ist der Eintrag gelöscht.

Das Mädchen und ihr 15-jähriger Bruder machten ihre Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der sexuelle Übergriff soll sich bereits im Mai 2010 ereignet haben. Ein Jahr lang geschah daraufhin nichts. Erst am 17. April dieses Jahres wurde die Beziehung beendet. Am Tag darauf, am 18. April, will die Frau von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben. Aber es vergingen weitere sechs Wochen, bis sie Anzeige gegen ihren früheren Lebensgefährten erstattete. Dies geschah allerdings erst im Zuge der Ermittlungen gegen sie selbst, wegen des „Kinderschänders“ auf Facebook.

Die Mutter erzählte dem Gericht weiter, dass sich ihre Tochter seit dem Sommer vergangenen Jahres zurückgezogen hat.

Einer der ermittelnden Kriminalbeamten betonte: „Das Mädchen war für mich glaubhaft.“ Weiter wusste er, „dass Mutter und Tochter nicht miteinander sprechen“. Offensichtlich beauftragte die Mutter den Bruder telefonisch, seine Schwester zu befragen, was ihr passiert ist. Der Bruder trug dann den Vorwurf der Mutter zu.

Richter Daniel Götz verlas vor seinem Urteil noch zahlreiche Vorstrafen des Angeklagten. Dies begann im Jahr 1997 mit Diebstahl und reihte sich mit verschiedenen Fahrten ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung zu einer stattlichen Liste zusammen. Allerdings war kein Sexualdelikt dabei. Dies war positiv für den Angeklagten.

Der Richter betonte am Ende, dass die Umstände nicht für eine Verurteilung ausreichen.  



be

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