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Dass der Gesetzgeber dies nicht als Kavaliersdelikt ansieht, beweist das Urteil am Amtsgericht Pegnitz: Weil der Mann dazu noch bereits wegen eines Vermögensdelikts vorbestraft war, verhängte Richterin Christine Oertwig eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.
Die Bewährungsauflage: Pünktliches Zahlen des monatlichen Unterhalts für sein Kind in Höhe von 291 Euro. Über einen längeren Zeitraum hatte der Mann seine Unterhaltszahlungen immer wieder ausgesetzt, obwohl er in der Lage gewesen wäre seinen Verpflichtungen nachzukommen. Den Rückstand von insgesamt rund 2500 Euro muss er zudem begleichen. Der Angeklagte solle sich vor Augen führen, dass die Verletzung der Unterhaltspflicht nur die Kinder treffe, so die Richterin.



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