|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Im September 2011 soll der Angeklagte einen 40–Jährigen gewürgt und dann mit der Faust geschlagen haben. Dies behauptete zumindest der Geschädigte.
Der Angeklagte selbst sagte aber: „Ich hab‘ nicht zugeschlagen, ich hab‘ ihn nur beleidigt.“ Zuvor soll das Opfer den Sohn des Angeklagten beleidigt und zur Polizei gesagt haben: „Der gehört doch in die Psychiatrie.“
In der Kneipe gab es deshalb ein Gerangel zwischen den betrunkenen Männern. Zunächst im Gang und dann in der Toilette. „Wir haben uns gegenseitig an den Schultern gepackt“, erzählte der 49-jährige Angeklagte. Er gab zu, dabei den 40–Jährigen beleidigt zu haben, den Vorwurf der Körperverletzung stritt er aber ab. „Er sagte: Schlag zu! Doch ich hab‘ nichts gemacht. Ich hab‘ ihn in der Toilette nur gepackt und zur Seite geschoben, damit ich raus konnte“, schilderte der Angeklagte.
Das Opfer erzählte die Geschichte anders: „Ich war beim Rauchen, er kam und würgte mich, dann zerrte er mich in die Toilette, nahm mich in den Schwitzkasten und versuchte auf mich einzuschlagen.“ Daraufhin kamen die Wirtin und ein weiterer Gast zum Schlichten. Doch Schläge sah keiner der Zeugen.
„Es steht Aussage gegen Aussage und auch die Zeugen erzählen bei der Polizei unterschiedliche Versionen“, sagte Richterin Christine Oertwig. Sie schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und die Geschichte könne vermutlich auch mit weiteren Zeugen nicht eindeutig geklärt werden. Als Auflage muss der Creußener 500 Euro an den Verein „Fähre“ zahlen.



Jetzt aktuell: