Prozess in München: Bordell-Chefin erpresst Ex-Freier

30.7.2016, 12:15 Uhr
Am Freitag begannen die Vernehmungen zur Anklage einer 41-jährigen Bordellbetreiberin, die ihren Ex-Freier und langjährigen Liebhaber mit einem Mitarbeiter erpresst haben soll.

© www.colourbox.de Am Freitag begannen die Vernehmungen zur Anklage einer 41-jährigen Bordellbetreiberin, die ihren Ex-Freier und langjährigen Liebhaber mit einem Mitarbeiter erpresst haben soll.

Eine Bordell-Chefin und ihr Sicherheitsbeauftragter sind am Freitag vom Münchner Landgericht zum Vorwurf der Erpressung eines Ex-Freiers und Liebhabers der Frau hinter verschlossenen Türen vernommen worden. Auch der Ex-Liebhaber sagte aus. Die Strafkammer schloss die Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre des Unternehmers aus. Im Ermittlungsverfahren waren die beiden Angeklagten weitgehend geständig.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatten die damalige Prostituierte und das spätere Opfer seit Jahren eine Beziehung, in der sich der Unternehmer äußerst großzügig zeigte. Er habe der attraktiven Frau regelmäßig drei- bis vierstellige Beträge überwiesen und ihr eine Wohnung sowie ein eigenes Bordell finanziert. Einen 2015 aufgelaufenen Fehlbetrag von 250.000 Euro wollte er aber nicht ausgleichen. Daraufhin hat die 41-Jährige nach ihrem früheren Geständnis dieses Geld aus ihm herausgepresst mit der Drohung, seine Frau über das Verhältnis zu informieren.

Nach einem heftigen Streit einige Monate später hatte die Angeklagte Angst, ihr Liebhaber könnte seine regelmäßigen Zahlungen einstellen. Gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten habe sie sich zur Erpressung einer erheblich größeren Summe entschlossen.

Der Mitangeklagte besorgte eine Videokamera, zu deren Einsatz es im Januar 2016 beim Sex der Frau mit dem Opfer in einem Hotelzimmer aber nicht kam. Die 41-Jährige nahm stattdessen heimlich mit dem Handy 14 Fotos auf. Sie forderte dieses Mal sechs Millionen Euro und eine Schenkungsurkunde über diese Summe. Sonst schicke sie die Bilder an die Frau des Unternehmers und seine Firma und stelle sie ins Internet. Diesmal zahlte das Opfer nicht.

Die Bordellchefin hat jetzt etwa eine Million Euro Schulden, wie sie dem Gericht auf Frage mitteilte. „Bei wem?“ wollte der Vorsitzende wissen. Eigentlich nur bei dem Opfer, war die Antwort. Der Unternehmer hat laut Bürgerlichem Gesetzbuch Anspruch auf Rückzahlung der Schenkungen wegen „groben Undanks“. Bei einem Rechtsgespräch der Beteiligten wurde keine Einigung über das Strafmaß für die Frau erzielt. Der nur geringfügig beteiligte Mitangeklagte kann mit einer Bewährungsstrafe wegen Beihilfe rechnen. Der Prozess dauert an.