Wende: Strafbefehl gegen bayerischen Notarzt aufgehoben

9.2.2015, 14:51 Uhr
Wende: Strafbefehl gegen bayerischen Notarzt aufgehoben

© Winfried Rein/Donaukurier/dpa

Der Anwalt des Mannes, Florian Englert, bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Augsburger Allgemeinen". Auf seiner Facebook-Seite hatte der Arzt am Montagmittag bekanntgegeben, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehl zurückgenommen habe.

Der Notarzt sollte sich eigentlich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz verantworten. "Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt", hieß es am Montagnachmittag in einer Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht einging. Ein strafbarer Vorwurf lasse sich nicht aufrechterhalten.

Der Strafbefehl gegen den Notarzt sorgte im Internet für Aufregung. Bis Montagmittag unterzeichneten bereits mehr als 200.000 Menschen aus dem In- und Ausland eine Online-Petition, in der ein "Freispruch" für den Mediziner gefordert wurde.

Im vergangenen April war der Mediziner aus Oberbayern von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins gut zehn Kilometer entfernte Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn überholte der Notarzt mehrere Autos.

Der Notarzt war nach einer Einsatzfahrt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden. Er bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Zudem drohte ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau nicht akzeptieren wollte, sollte es zum Prozess kommen.

Der Artikel wurde am 9. Februar 2015 um 14.51 Uhr aktualisiert.

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