Rechtsradikaler Richter am Amtsgericht Lichtenfels?

10.10.2014, 17:51 Uhr

Der Fall eines Amtsrichters mit rechtsextremer Vergangenheit wird den Bayerischen Landtag beschäftigen. SPD, Freie Wähler und Grüne forderten Landesjustizminister Winfried Bausback (CSU) auf, im Parlament umfassend über den Fall des Lichtenfelser Amtsrichters Maik B. zu berichten. Unterdessen hat sich herausgestellt, dass offenbar auch der sächsische Verfassungsschutz einschlägige Informationen über den 28-jährigen Juristen gesammelt hat.

Maik B. war nach Informationen der Nürnberger Zeitung Mitglied der rechtsextremen Band „Hassgesang“, die um 2001 in Teltow (Brandenburg) gegründet wurde. Die Band mit ihren Hitler verherrlichenden und antisemitischen Songs wird seit Jahren im Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg aufgeführt. Aber auch der sächsische Verfassungsschutz hat Erkenntnisse über Maik B., wie sich aus einer Publikation vom Januar 2013 ergibt. Darin wird Maik B. als Mitglied der „Nationalen Sozialisten Senftenberg“ sowie „Teil des Netzwerks im südlichen Brandenburg“ erwähnt.

Der Fall müsse „lückenlos überprüft und geklärt“ werden, forderte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags, Franz Schindler (SPD). Weil es die sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber für den öffentlichen Dienst nicht mehr gebe, müssten sofort Konsequenzen gezogen werden, wenn sich nachträglich Vorwürfe einer extremistischen Vergangenheit bestätigten.

Justizminister gerät in Erklärungsnot

Der rechtspolitische Sprecher der Freien Wähler, Florian Streibl, kündigte an, den Vorgang zum Gegenstand einer parlamentarischen Initiative zu machen. Justizminister Bausback müsse Stellung nehmen, ob die Voraussetzungen für die Berufung von Maik B. in das Richteramt hinreichend geprüft wurden. B. sei den Verfassungsschutzämtern von Brandenburg und Sachsen sogar wegen Körperverletzungsdelikten bekannt, so Streibl. Zu prüfen sei daher auch, ob die Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden anderer Länder verbessert werden müsse.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Sepp Dürr, stellte Minister Bausback ein Ultimatum. Zwingend bis zum Donnerstag nächster Woche solle der Minister zu dem Vorgang Stellung nehmen. Wer in seiner Studienzeit mit antisemitischen Hassliedern in Erscheinung getreten sei und offen Adolf Hitler bewundere, „kann in Bayern nicht Recht sprechen“, so Dürr. Die Berufung eines Richters mit offensichtlich rechtsradikalem Hintergrund dürfe „auf gar keinen Fall“ hingenommen werden.

Falls es sich um einen „Aussteiger“ aus der rechtsextremistischen Szene handeln sollte, müsse klargestellt werden, dass ein Richteramt nicht Teil eines Aussteigerprogramms sein könne, betonte Schindler.

Auch für Richter gilt eine Probezeit. Außerdem müssen auch sie eine Erklärung abgeben, dass sie zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Ferner müssen sie einen Fragebogen zur Verfassungstreue ausfüllen, der mit einem Katalog von extremistischen Organisation garniert ist

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