Richter entscheiden im Juli über Flächenverbrauch

18.6.2018, 14:58 Uhr
Die CSU setzt nicht auf eine gesetzliche Obergrenze, sondern auf freiwillige Anreize zum sparsamen Flächenverbrauch, zum Bau höherer Gebäude und zum Rückbau zubetonierter Flächen.

© Ulf Vogler/dpa Die CSU setzt nicht auf eine gesetzliche Obergrenze, sondern auf freiwillige Anreize zum sparsamen Flächenverbrauch, zum Bau höherer Gebäude und zum Rückbau zubetonierter Flächen.

Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli. An diesem Tag will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der Initiatoren gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens verkünden. Das gab Gerichtspräsident Peter Küspert am Montag nach der mündlichen Verhandlung bekannt.

Ziel des Volksbegehrens ist es, den Flächenverbrauch in Bayern von 13 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Das Innenministerium hatte den Antrag vor knapp zwei Monaten aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Der dazugehörige Gesetzentwurf schränke die kommunale Planungshoheit ein, "ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen", begründete das Ministerium seine Entscheidung.

Selbst wenn das Gericht den Antrag nachträglich zulassen würde, könnten das Volksbegehren sowie alle weiteren möglichen Schritte erst nach der Landtagswahl am 14. Oktober erfolgen. Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, hatten am 7. März rund 46.000 Unterschriften – deutlich mehr als die notwendigen 25.000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht.

Die CSU setzt – wie der Gemeindetag und der Verband der Wohnungsunternehmen – nicht auf eine gesetzliche Obergrenze, sondern auf freiwillige Anreize zum sparsamen Flächenverbrauch, zum Bau höherer Gebäude und zum Rückbau zubetonierter Flächen.

Dieser Artikel wurde aktualisiert am 18. Juli um 14:58 Uhr.

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