537 Stubentiger im Rother Tierheim

8.2.2016, 18:26 Uhr
537 Stubentiger im Rother Tierheim

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2015 war für das Rother Tierheim vor allem ein katzenreiches Jahr. Dutzende mehr als 2014 nahm die Einrichtung auf. Weil unter den gefundenen Stubentigern auch viele tragende dabei waren, stieg die Zahl im Vergleich zum Jahr davor von 449 auf 537. Der Vollständigkeit halber: Die Zahl der aufgenommenen Hunde sank von 277 auf 248, die der Kleintiere von 246 auf 239.

Zurück zu den Katzen: Tierheimleiterin Carmen Nottrott hat ein Problem ausgemacht, durch das sie sich den enormen Zuwachs erklärt: „Viele Leute holen sich junge Kätzchen von Bauernhöfen und lassen sie nicht kastrieren.“ Nach sechs bis neun Monaten seien die Tiere geschlechtsreif. Wenn sie tragend werden, kehrten viele Freigänger nicht mehr nach Hause zurück und würden sich stattdessen ein ruhiges Plätzchen suchen, um auszutragen und die Neugeborenen zu versorgen. Die Folge laut Nottrott: „Wir finden immer mehr hochtragende Katzen, die nicht gechipt sind. Wir nehmen sie dann auf, komischerweise vermisst sie niemand.“

18 Stubentiger (drei davon tragend) seien 2015 im Thalmässinger, elf (zwei) im Spalter und sieben (eine) im Rohrer Gebiet gefunden worden — also im Territorium von Kommunen, die — anders als die anderen Städte und Gemeinden im Landkreis — dem Tierheim keine zehn Prozent der eingenommenen Hundesteuer zukommen lassen, sondern gar keinen Anteil.

Schwierige Gesetzeslage

Vom Gesetz her ist die Lage nicht eindeutig: Kommunen sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Tierheime finanziell zu unterstützen. Sie sind jedoch als Fundbehörde für die Annahme von Fundanzeigen sowie für die Entgegennahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig, also für Tiere, die einen Eigentümer haben und entlaufen oder verlorengegangen sind. Frei lebende Tiere wie beispielsweise Igel oder Eichhörnchen sind wilde Tiere, aber auch verwilderte Katzen oder offensichtlich ausgesetzte Hunde sind herrenlos, weshalb die Kommune als Fundbehörde für deren tierärztliche Behandlung und Unterbringung nicht zuständig ist. Aber: Die erforderlichen Kosten der Fundtierunterbringung, welche im Sinne der Kommune als Fundbehörde aufgewandt wurden, sind den Tierheimen zu erstatten.

So geht es aus den Paragraphen 965 bis 981 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervor. Nur: Die Abgrenzung zwischen Fundtier und herrenlosem Tier ist schwierig. „Die Kommunen, die uns nicht unterstützen, meinen, dass es Fundtiere per Gesetz gar nicht gibt“ sagt Carmen Nottrott.

So einen Satz spricht keiner der Bürgermeister aus Spalt, Thalmässing oder Rohr bei einer Nachfrage dieser Zeitung aus. Für den Grund ihrer Enthaltung haben sie unterschiedliche Begründungen.

Georg Küttinger (Thalmässing) lässt schriftlich mitteilen, dass Tiere, die in seinem Gebiet gefunden werden, von der ortsansässigen Tierpension aufgenommen würden. Dort würden sie im Sinne des Tierschutzgesetzes betreut werden. Ungeachtet der Unterbringungsmöglichkeit in der Tierpension Somann könnten Fundtiere natürlich auch im Tierheim Roth untergebracht werden. Der Markt Thalmässing übernehme dann „selbstverständlich die Kosten notwendiger und verhältnismäßiger tiermedizinischer Behandlungen und Unterbringungskosten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind“, heißt es in dem Schreiben.

Andere Lösungsansätze

Udo Weingart, Bürgermeister der Stadt Spalt, lässt sich nicht in die Karten schauen. Wörtlich sagt er am Telefon: „Ich möchte nicht alle zwei bis drei Wochen zu diesem Thema Stellung beziehen. Wir haben andere Lösungsansätze.“ Welche das sind, verrät er nicht. Zumindest von der Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung ist Weingart bezüglich dieses Themas wenigstens seit Monaten nicht mehr kontaktiert worden.

Felix Fröhlich, der Bürgermeister Rohrs, ist laut eigener Aussage durchaus gewillt, sich künftig zu beteiligen. Eine prozentuale Abführung der Hundesteuer hält er allerdings nicht für den richtigen Weg: „Warum sollten ausschließlich die Hundebesitzer bezahlen?“ Ein pauschaler Betrag je Einwohner und Jahr sei dagegen ein gerechterer Zuschuss.

Ulrich Pfeiffer, Vorsitzender des Tierschutzvereins Roth (Träger des Tierheims) ist der gleichen Meinung. Diese Pro-Kopf-Pauschale wird er bei einer Versammlung aller Bürgermeister des Landkreises Anfang Mai vorschlagen. „Ich habe wenig Hoffnung, dass sich die Bürgermeister darauf einlassen werden. Aber wir müssen es versuchen.“

Versuchen will es auch das Tierheim: In den kommenden zwei Wochen würden Rohr, Thalmässing und Spalt Rechnungen für jedes gefundene Tier erhalten.

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