Befeuerung mit Braunkohle ist weiterhin nicht erlaubt

29.1.2015, 18:44 Uhr
Befeuerung mit Braunkohle ist weiterhin nicht erlaubt

© Foto: Archiv/Tobias Tschapka

Damit war die Messung im Oktober eigentlich sinnlos. Wie berichtet, musste die Trocknungsgenossenschaft auf Erdgas als Brennstoff umsteigen, weil bei der Trocknung mit Braunkohle der Feinstaub-Grenzwert nicht eingehalten wird. Weil aber Erdgas erheblich teurer ist, wurde vor knapp zwei Jahren für rund 300 000 Euro extra ein neuer Abgaswäscher eingebaut. Umsonst: Auch die neue Anlage hat den Staub nicht richtig rausgefiltert. Die Messung im Herbst sollte nun zeigen, ob die erneuten Nacharbeiten etwas gebracht haben. Denn derzeit ist zwar Winterpause in der Trocknungsanlage, aber wenn die Saison im Mai wieder beginnt, dann sollte das Gras wieder mit Braunkohle getrocknet werden. So hatte es Geschäftsführer Alfred Betz im Oktober noch einmal bekräftigt, schließlich müsse sich der Betrieb für die beteiligten Landwirte auch lohnen.

Doch daraus wird nun nichts. Im Dezember hatte die Trocknungsgenossenschaft den Prüfbericht im Landratsamt vorgelegt. Weil sich aber laut Amt aus diesem Bericht „kein eindeutig nachvollziehbares Ergebnis ergab“, wurden die Unterlagen ans Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) weitergereicht. Und dessen Stellungnahme ist eindeutig: Der Filter im Messgerät, mit dem der Staub für die Messung aufgefangen wurde, war zu feucht. Und damit „sind die Messergebnisse ungültig“. Da spielt es schon fast keine Rolle mehr, dass laut LfU auch der Prüfbericht selbst „nicht den formalen und inhaltlichen Anforderungen (entspricht), die an einen Messbericht zu stellen sind“. Auf den zu feuchten Filter hatte das Messinstitut, das die Untersuchungen im Oktober durchführte, übrigens bereits beim Einreichen der Unterlagen hingewiesen und die Probleme mit den Messgeräten auf die „ungünstige Witterung“ zurückgeführt.

Für das Landratsamt bedeutet die Einschätzung nun: Weil die Trocknungsgenossenschaft mit der Messung nicht belegen konnte, dass mit der neuen Filtertechnik die Staubgrenzwerte eingehalten werden, „ist der Antrag zum dauerhaften Einsatz von Braunkohlestaub weiterhin nicht genehmigungsfähig“, versicherte Klaus Schmidt.

Angesichts dieser Aussage spricht Gerhard Koller von der „Interessengemeinschaft Trocknung ohne Braunkohle“ (TOB) dann auch von einer „gewissen Zufriedenheit“. Noch zufriedener wären die Mitstreiter der TOB, wenn das Thema Braunkohle „nun endgültig ad acta gelegt wird“. Die Hilpoltsteiner jedenfalls, ist sich Koller sicher, könnten alle ganz gut damit leben, „wenn der Betrieb der Anlage weiterhin mit Erdgas läuft“.

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