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Es war eine abenteuerliche Geschichte, die Florian A. vor dem Amtsgericht Schwabach servierte. Ganz sicher habe er den Laptop weggeschickt, beteuerte der Angeklagte. Dumm nur, dass er den Einlieferungsbeleg der Post in einem Auto habe liegen lassen, das am Tag nach der Versendung der Ware verschrottet wurde, schilderte der 41-Jährige eine im August vergangenen Jahres für ihn geldmäßig schwierige Situation. Die 100 Euro für das havarierte Fahrzeug habe er ob seiner damaligen Geldnot dringend benötigt, um ein neues Auto kaufen zu können.
Sogar so lieb gewonnene Dinge wie ein iPhone habe er damals veräußern müssen, beklagte A., um ein paar Takte später zu erzählen, dass auch sein Handy verschrottet worden sei. Das habe er bei all der Hektik um den Kauf eines neuen Fahrzeuges ebenfalls vergessen, aus dem alten Auto zu nehmen.
Da der Alleinunterhalter für Richterin Dr. Andrea Neubauer kein unbeschriebenes Blatt ist, konnte sie sich ein Schmunzeln genauso wenig verkneifen, wie Staatsanwältin Marion Hüttl. „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, zitierte der 41-Jährige – erwischt – ein gängiges Sprichwort, doch versicherte er, dass es wirklich so gelaufen sei. Dass er gegenüber einem Polizeibeamten am Telefon eingeräumt haben soll, den Laptop nie weggeschickt zu haben, bestritt der Angeklagte vehement. Und so wollte Andrea Neubauer die Verhandlung vertagen, um sowohl den Polizisten als auch die Geschädigte vor Gericht zu hören.
Dem Verteidiger A’s., Rechtsanwalt Rainer Deuerlein, gefiel das gar nicht, und so beantragte er ein Rechtsgespräch. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen. „Jetzt geht’s um was“ blubberte der Angeklagte vor dem Gerichtssaal, er habe den Rechtsanwalt gewechselt, da der klasse verteidige. Nach Fürth ordnete der 41-Jährige seinen Verteidiger zu, obwohl der in Lauf beheimatet ist. Nach gut einer Viertelstunde Auszeit verkündete die Richterin, dass sich alle Verfahrensbeteiligten darauf verständigt hätten, das Betrugsdelikt im Falle eines Geständnisses mit einer Geldstrafe von nicht unter 80 und nicht über 100 Tagessätzen zu ahnden.
Und so gestand der Alleinunterhalter, dass er den „Acer“ (Bezeichnung des Computers) nie weggeschickt habe. Er wolle zeitnah den Schaden gutmachen und nie mehr wieder vor Gericht stehen: „Ehrlich.“
Da er beinahe euphorisch angegeben hatte, wegen der Hochkonjunktur in seinem Geschäft im Fasching und bis Ende März mindestens zwischen 2000 und 3000 Euro netto verdienen zu können, beantragte die Staatsanwältin 90 Tagessätze zu 20 Euro. Richterin Dr. Andrea Neubauer folgte diesem Antrag, sodass der 41-Jährige 1800 Euro von seinem Verdienst im ersten Quartal des Jahres 2012 abdrücken muss. Monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 250 Euro gestand die Richterin zu, doch muss Florian A. bis spätestens 31. März 200 Euro an die Geschädigte zurückzahlen.
„Sie haben sich um Kopf und Kragen geredet“, machte Neubauer deutlich, dass allein das Geständnis geholfen habe, A. nicht ins Gefängnis zu schicken. Der Traum von der großen Karriere des Schnulzensängers helfe nicht weiter, meinte die Richterin. Florian A. müsse kapieren, dass er angesichts seines saisonalen Geschäftes haushalten müsse.
Ob ein iPhone angesichts klammer Kasse in seinem Haushalt notwendig ist, bezweifelte Neubauer und empfahl dem 41-Jährigen, „das zu kapieren“. Für Florian A. war es wohl die letzte Chance, wenn er nicht beim nächsten Delikt in den Knast gehen will.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.