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In Rumänien wurde Ciprian D. von einem Vermittler für eine Fast-Food-Kette angeworben, die auch auf Hilpoltsteiner Gebiet ein Restaurant betreibt. Zusammen mit anderen Angestellten und dem Geschädigten bewohnte er eine Unterkunft des Arbeitgebers in einem Ortsteil der Stadt. Von dort machte sich der 28-jährige gelernte Kellner ziemlich alkoholisiert auf den Weg zu dem Restaurant an der Autobahn. Betrunken wie er war, wollte er „aushelfen, weil gerade so viel los war.“
Die Kollegen fanden die Idee allerdings nicht so toll, sodass es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung und später zu einem Ausraster des Angeklagten kam. Dass er den Auszubildenden mit einer Aluminiumleiter anging und — rundum schlagend — dabei am Arm verletzte, gab der 28-Jährige dann sofort zu. Auch dass er dem Kollegen gegen das Schienbein getreten sei, räumte er ein. Da er weiter provoziert worden sei, habe er später mit einer Alu-Dose, die als Aschenbecher diente, nach dem Azubi geworfen und mit einer Bierflasche. Dass auch ein Verkehrsschild als Wurfgeschoss eingesetzt worden sei — davon wollte der Angeklagte aber nichts wissen.
„Er hat mit allem geworfen, was ihm in die Finger kam“, erinnerte sich eine 27-jährige Angestellte, die mittlerweile als Schichtführerin in dem Fast-Food-Restaurant arbeitet. Sie sagte auch, dass sie den Angeklagten ob seines betrunkenen Zustandes nach Hause schicken wollte, doch Ciprian D., den sie sonst als ruhigen und netten Kollegen erlebt habe, habe das ignoriert. Als vor dem Restaurant die Gegenstände flogen, habe sie den angegriffenen Azubi aufgefordert ins Haus zu gehen. Der sei aber stehen geblieben und habe geraucht. Die Zeugin wusste auch von Differenzen, die die beiden in der Wohngemeinschaft hatten: „Die konnten sich nicht leiden.“ Näheres war ihr aber nicht bekannt.
„Wenn jemand mit Gegenständen nach mir wirft, dann gehe ich doch weg“, hielt die Richterin dem geschädigten Auszubildenden vor, als dieser als Zeuge gehört wurde. „Ja“, sagte der junge Mann nur kurz.
Wie betrunken der Angeklagte war, wurde durch die Aussage eines Polizeibeamten deutlich. Die Streife wurde gerufen, da der Auszubildende befürchtete, dass Ciprian, der mittlerweile den Heimweg angetreten hatte, dessen Zimmer zerlegen würde. Der 28-Jährige war auf der Terrasse erst ruhig und ließ sich auch die Handschellen anlegen, sei aber auf der Polizei-Wache sehr aggressiv geworden und habe sich selbst in der Ausnüchterungszelle nicht beruhigt, sagte der Beamte: „Er wollte sich später mit einem Knopf die Pulsadern aufschneiden, und dann hat er angefangen seine Kleidung zu verzehren.“ Ein Arzt sei deshalb gerufen worden.
Staatsanwalt Markus Merk sah den Sachverhalt der Anklage bestätigt und forderte wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Körperverletzung eine Gesamtstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Richterin Dr. Andrea Martin folgte diesem Antrag und legte mit einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro zugunsten der Comenius-Schule im Auhof Hilpoltstein noch eins drauf.
„Sie hatten ein riesiges Glück, dass nicht mehr passiert ist“, sagte Dr. Martin. Sie erklärte dem nur schlecht Deutsch sprechenden Verurteilten (ein Dolmetscher war anwesend) zudem, dass nach deutschem Recht eine Bierflasche oder ein Aschenbecher als Wurfgeschoss als Waffe oder gefährliches Werkzeug gelten. „Wenn Sie getrunken haben, werden Sie offensichtlich zum Hitzkopf, der nicht mehr weiß, was er tut“, warnte die Richterin Ciprian D. vor weiteren Eskapaden oder Ausrastern, sollte er wieder einmal in Deutschland arbeiten.

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