CSU-Bezirkstagsfraktion sah sich im Auhof um

12.2.2017, 16:46 Uhr
CSU-Bezirkstagsfraktion sah sich im Auhof um

© Foto: Jürgen Leykamm

Denn das dortige Sozialministerium scheint in puncto Förderbescheide die Nerven so manches Sozialträgers bis zur Zerreißprobe zu strapazieren. Mancher müsse „bis zu zehn Jahre auf eine Zusage warten“, so der Präsident. Auch der Auhof kann laut Ammon ein Lied über das Üben in Geduld singen. Was wiederum auch für den Bezirk selbst sehr ärgerlich ist. Denn er ist die Instanz, die den Bedarf für Investitionen feststellt, „und zwar für jetzt und nicht irgendwann“, unterstrich Bartsch. Deswegen seien solche extreme Wartezeiten „politisch nicht mehr hinnehmbar – dieser Flaschenhals muss weg!“.

Dem Bezirk selbst sind dabei die Hände gebunden. Er zahlt bei Investitionen am Auhof zehn Prozent, der Freistaat 60. Doch wenn dem Sozialministerium die Haushaltsmittel fehlen, gibt es eben gar nichts, auch keinen Bescheid. Es komme aber dann auch keine Aussage darüber, wann denn dann mit Fördergeldern zu rechnen sei, bedauerte Ammon. Deswegen heiße es dann im nächsten Jahr, erneut in München anzuklopfen. Für Bartsch gibt es hier nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Fördertopf wird aufgestockt und die Haushaltsmittel umgeschichtet, um die Wartezeit zumindest auf zwei bis drei Jahre zu drücken. Oder man überträgt die Aufgabenlast dem Bezirk, der sie dann nach einer Prioritätenlisten abarbeiten könne.

Dass dies dann mit der Erhöhung der Bezirksumlage einher gehen könne, daraus machte der Präsident freilich keinen Hehl. Doch erst einmal sei München in der Pflicht: „Der Landtag muss sich Gedanken machen, wie er aus diesem Dilemma herauskommt!“

Der Bezirk selbst leiste seinen Anteil, bekräftigte Bartsch. Jährlich flössen 15 Millionen Euro aus Ansbach an den Auhof. Die Kostenträger von außerhalb der Bezirksgrenzen steuern ebenso ihr Scherflein bei, während die Arbeitsplätze in dem Hilpoltsteiner Ortsteil blieben. „Das ist auch Wirtschaftsförderung“, so Bartsch.

Die Einrichtung selbst sähe sich „radikalen Veränderungen“ gegenüber. Aktuell stehen im Auhof sechs Neubauten an beziehungsweise auf der Warteliste. Solche Vorhaben entsprängen nicht einer Laune, sondern vielmehr dem Bemühen, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zu erfüllen, machte Ammon deutlich.

Allein die geforderte Barrierefreiheit bereitet den Verantwortlichen des mit vielen Treppen gesegneten Gebäudekomplex großes Kopfzerbrechen. Schon jetzt müsse er Zwangsumzüge anordnen, so der Leiter. Wenn etwa ein Bewohner des Auhofs oder einer Außenwohneinheit durch eine Verletzung einen barrierefreien Wohnplatz benötigt und ihn aber nicht hat. Dann muss jemand anders einen solchen abgeben: „Das konterkariert unsere sämtlichen Bemühungen der vergangenen Jahre!“

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