Datenschutz verhindert Wunschzettel-Aktion am Rother Christkindlesmarkt

19.11.2018, 16:44 Uhr
Der Christkindlesmarkt in Roth hat mit seiner Wunschzettel-Aktion bereits zahlreichen Kindern ihren Weihnachtswunsch erfüllt. Dieses Jahr kann die Aktion jedoch nicht stattfinden.

© Detlef Gsänger Der Christkindlesmarkt in Roth hat mit seiner Wunschzettel-Aktion bereits zahlreichen Kindern ihren Weihnachtswunsch erfüllt. Dieses Jahr kann die Aktion jedoch nicht stattfinden.

Eine traurige Mitteilung muss die Stadt Roth im Rahmen der Vorbereitungen für den am Donnerstag, 22. November, startenden Christkindlesmarkt machen: Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung kann die beliebte Wunschzettel-Aktion, bei der die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern viele Kinderwünsche erfüllt hat, in diesem Jahr nicht stattfinden.

"Das Ausfüllen der Wunschzettel würde zu einem bürokratischen Akt werden“, wie der städtische Veranstaltungskaufmann Andreas Kowohl erläuterte. "Wir arbeiten daran, eine praktikable Lösung für die Zukunft zu finden. Eine Umsetzung wird allerdings erst im nächsten Jahr möglich sein. Wir bedauern das sehr, sind aber sicher, im nächsten Jahr wieder Kinderaugen zum Strahlen bringen zu können.“

Der Rother Christkindlesmarkt wird mit dem feierlichen Einschalten der Beleuchtung des acht Meter hohen Christbaums am Donnerstag, 22. November, um 17 Uhr durch Bürgermeister Ralph Edelhäußer eröffnet und findet an den Wochenenden bis zum 9. Dezember jeweils von Donnerstag bis Sonntag statt.

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