"Dreckschleuder" zückte Reizgas

19.1.2018, 16:43 Uhr

Dass Richterin Dr. Andrea Martin mit Zustimmung von Staatsanwältin Monika Memmel sehr rasch zu diesem Ergebnis kommt, liegt nicht nur an der Befragung der Angeklagten, die sich noch nie in ihrem Leben etwas hat zuschulden kommen lassen. Auch die Aktenlage offenbarte so manche Details über den "Angriff" der 68-Jährigen auf ihren Vermieter, den sie "aus lauter Angst" und in geduckter Haltung zweimal mit einem Hundeabwehrspray angesprüht hatte.

Von unglaublichen Demütigungen und verbalen Entgleisungen ihres Vermieters berichtete Angelika M. weinend dem Gericht. Und zu dem Vorfall am 1. September vergangenen Jahres war es gekommen, nachdem der Hausherr wieder einmal ausgerastet war. "Du fliegst sowie raus", habe er ihr zugesetzt und sie als "blöde Dreckschleuder" tituliert, da sie unter anderem zwei kurzzeitig abgestellte Einkaufstüten nicht schnell genug weggeräumt hatte. Nachdem er sie mit den Worten "ich hau Dir den Kopf ab" bedroht habe, habe sie das Reizgas eingesetzt und sei dann schreiend auf die Straße gelaufen.

Selbst nach einem früheren tätlichen Angriff, der seine Spuren hinterließ (Hämatome an den Armen), zeigte Angelika M. den Vermieter nicht an, "weil ich doch einfach nur in Frieden in meiner Wohnung leben wollte und darauf hoffte, dass sich alles zum Guten wendet", sagte sie. Und weinte wieder.

Nur eine Zeugin hörten sich Dr. Martin und Monika Memmel an. Und die bestätigte, dass die Nachbarschaft den Hausbesitzer als schwierigen Menschen kenne, dass es noch nie ein Mieter lange bei diesem Mann ausgehalten habe. Er gelte als Frauenhasser.

Unterstützung bei professionellen Stellen sollte sich die 68-Jährige doch endlich holen, appellierte die Richterin an die Angeklagte. Doch die wiegelt ab und erzählte, was sie nicht schon alles versucht habe, um eine kleine Wohnung in oder in der näheren Umgebung der Kreisstadt Roth zu finden.

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