Drogenhandel: Gerade noch "auf Bewährung" verurteilt

28.1.2018, 15:30 Uhr

275 Gramm Haschisch wurden im April vergangenen Jahres in der Wohnung des Angeklagten gefunden. Zudem wurden bei ihm vor über zwei Jahren 20 Gramm Marihuana sichergestellt. Er wollte die Drogen gewinnbringend weiterverkaufen, unterstellte Staatsanwältin Sandra Mahr, was der Anwalt des 39-Jährigen allerdings in Abrede stellte.

Das Marihuana sollte ausschließlich dem Eigenbedarf dienen, sagte Verteidiger Christian Barthelmes (Bamberg), und von dem Haschisch habe Yusuf Ü. 50 bis 75 Gramm für sich selbst verwenden wollen. Der Rest war zur weiteren Finanzierung seiner Sucht gedacht gewesen.

Der Advokat aus der Domstadt ging dann auch auf das Konsumverhalten des Rothers ein, der bereits im Jahr 2002 damit begann, Drogen zu sich zu nehmen: Haschisch, ab und zu Ecstasy oder "anderes chemisches Zeug", wenn sich die Gelegenheit bot. Wegen des Handelns mit Betäubungsmittel wurde Ü. 2004 zu einer Haftstrafe verurteilt, lebte dann nach einer Therapie längere Zeit drogenfrei und stürzte dann 2014 wieder ab. Er hatte seine Arbeitsstelle verloren und steigerte seinen Verbrauch bis zu vier Gramm täglich. Im Rahmen einer Telefonüberwachung flog Yusuf Ü. im April 2017 auf.

"Wir sind von Crystal ausgegangen", berichtete ein Polizeibeamter, der zudem bestätigte, dass sich der Angeklagte nach der Hausdurchsuchung gegenüber den Ermittlern "sehr kooperativ" gezeigt hat. Nach den Worten des Verteidigers kam dann auch die große Erkenntnis, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Der Lagerlogistikarbeiter wandte sich an die Beratungsstelle der Diakonie und lebt seit Juli 2017 abstinent. Um dies zu untermauern legte Barthelmes den Bericht eines Drogenscreenings vom 12. Januar 2018 vor. Ergebnis: negativ.

Ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (vier Jahre) und eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation beantragte Staatsanwältin Sandra Mahr angesichts der zwei einschlägigen Vorstrafen des Rothers. Sie sah freilich auch das Geständnis und das Bemühen des Angeklagten "um Aufklärungshilfe"; zudem meine er es ernst mit einem drogenfreien Leben.

Rechtsanwalt Barthelmes dagegen meinte, dass ein Jahr und drei Monate auf Bewährung genug wären. Eine zu hohe Strafe wäre sicher kein Anreiz für andere Angeklagte, mit der Polizei zu kooperieren.

Bei den Auflagen ging der Verteidiger sogar einen Schritt weiter als die Staatsanwältin. "Wir wollen, dass das Damoklesschwert über ihm schwebt", sagte Barthelmes und plädierte für einen fortwährenden Abstinenznachweis auf Kosten seines Mandanten.

Das Schöffengericht verurteilte Yusuf Ü. schließlich zu einem Jahr und acht Monate auf Bewährung und übernahm die Anregung des Anwalts bei den Bewährungsauflagen.

"Wenn ich in zwei Jahren sehe, dass alles gut läuft, dann können wir über Lockerungen bei den Screenings reden", sagte die Vorsitzende Richterin Dr. Andrea Martin. Sie machte aber auch deutlich, dass der 39-Jährige ohne seine Bemühungen um Abstinenz und das negative Drogenscreening keine Bewährung bekommen hätte, sprich ins Gefängnis hätte einrücken müssen.

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