Eigenen Jaguar in Brand gesetzt

16.4.2015, 15:28 Uhr

Pünktlich dagegen waren Staatsanwältin Nadine Robe, ein Sachverständiger für Brände und Explosionen aus München, Pflichtverteidigerin Susanne Koller aus Nürnberg, ein Kripobeamter und drei weitere Zeugen erschienen. Es ging ja schließlich nicht um Pillepalle.

Der 55-jährige Emil K. (Name geändert), der früher im Landkreis Roth gewohnt und jetzt in Bielefeld zumindest einen Briefkasten hat, hatte nämlich im vergangenen Jahr einen Jaguar älteren Baujahres in Brand gesteckt, der gepfändet werden sollte.

Auf die Tränendrüse drückte Emil K. da gegenüber der Assistentin des Gerichtsvollziehers beim Ortstermin. Er wollte sich noch einmal in sein geliebtes Auto setzen, um Abschied zu nehmen, und das durfte er dann auch.

Das Schicksal nahm seinen Lauf, denn der 55-Jährige hatte in einer Stofftasche, die er mit ins Auto nahm, eine Flasche Benzin versteckt sowie Zeitungspapier und Zündhölzer. Schwuppdiwupp stand der Jaguar mit einem Zeitwert von gerade noch 1500 Euro in Flammen, und Emil K. hatte sein Ziel erreicht nach dem Motto „Wenn schon ich das edle Teil nicht mehr haben darf, dann auch kein anderer“.

Das Gefährliche war freilich, dass in dem Depot, in dem der Oldtimer abgestellt war, auch Benzinbehälter und Gasflaschen gelagert waren. Nur dem beherzten Eingreifen eines Mitarbeiters in der Werkhalle, der rasch zum Feuerlöscher griff, war es zu verdanken, dass die Flammen schnell gelöscht wurden und nichts Schlimmeres passierte. Der Schaden durch Ruß wurde dennoch auf rund 3500 Euro geschätzt.

Gerne wäre Emil K. zu der Verhandlung erschienen, teilte der Angeklagte Richterin Dr. Andrea Martin mit, die dem 55-Jährigen in Nairobi ein Flugticket hinterlegen sollte, um nach Deutschland kommen zu können. Die 50 Euro, die er von seinem Einsatzort als ehrenamtlicher Mitarbeiter einer Hilfsorganisation zum Flugplatz mit dem Taxi brauche, würde er großzügigerweise vorfinanzieren, schrieb K. in einem Brief an das Gericht. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass er mindesten zwei Tage Zeit brauche, um nach Nairobi zu kommen.

Haftbefehl ausgestellt

Dr. Martin antwortete, dass der Freistaat Bayern nur die Kosten für eine Bahnfahrt zum Gerichtsort erstatten würde. Und da der Angeklagte nun nicht erschienen war, stellte die Richterin einen Sitzungshaftbefehl aus. Das bedeutet, dass Emil K. – der sich gerüchteweise gar nicht in Afrika aufhält – sofort verhaftet wird, sobald Polizeibeamte an irgendeinem Flughafen oder einem anderen Ort in Deutschland seiner habhaft werden. Dann muss er in einer Zelle auf den nächsten Verhandlungstermin warten.

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