Einbrecher muss für fast drei Jahre in Haft

27.6.2017, 06:00 Uhr
Im vergangenen Herbst sorgte ein Gartenhaus-Einbrecher in Roth für Angst und Schrecken (Symbolfoto).

© colourbox.com Im vergangenen Herbst sorgte ein Gartenhaus-Einbrecher in Roth für Angst und Schrecken (Symbolfoto).

Der 41-Jährige vertickte Gartengeräte und -werkzeuge, Maschinen und Fahrräder, aber auch eine Kaffeemaschine, ein Fernrohr, ein Radio oder einen Rasenmäher. Die gestohlenen Gegenstände und der Schaden, den der gelernte Industriemechaniker aus Roth bei seinen Einbruchstouren in zwei Kleingartenkolonien in der Kreisstadt hinterließ, summierten sich auf mehrere Tausend Euro. "Ich konnte mit mir nichts mehr anfangen, war auf Crystal-Meth und Alkohol", sagte Olwen K., der irgendwann zu der Einsicht kam, "dass mein Leben in die falsche Richtung läuft."

Jetzt habe er wieder eine Wohnung und einen Job, "und ich will mich durchboxen", sagte der Angeklagte. Geschnappt wurde Olwen K. auf frischer Tat, mit Keksen, Lampions, Mülltüten, einem Brecheisen sowie einem Seil, berichtete eine Beamtin der PI Roth dem Schöffengericht. Ein DNA-Abgleich habe K. eindeutig als Täter überführt. Die Einbrüche hörten nach der Verhaftung des 41-Jährigen auch auf.

Mit seinem Geständnis hatte Olwen K. zwar reinen Tisch gemacht und Pluspunkte vor Gericht gesammelt. Er hatte aber eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten im Genick, weil er vor einem Jahr in einer Pizzeria in Roth einem Gast von hinten ein Glas auf dem Kopf mit solcher Wucht zerschlagen hatte, dass dieser zwei Platzwunden von drei bis vier Zentimeter Größe davontrug.

Staatsanwalt Andreas Künneke beantragte deshalb unter Einbeziehung der Vorstrafe für die neun Diebstähle und acht Sachbeschädigungen aus dem Herbst 2016 eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Verteidiger Edgar Überall konnte dem nicht viel entgegenhalten. Zur Zeit der Einbrüche sei sein Mandant an sich ein "Fall für einen Betreuer gewesen", sagte der Anwalt, und der Angeklagte selbst bat in seinem letzten Wort "um Milde".

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Dr. Andrea Martin folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. "Nach zwei so gravierenden Straftaten innerhalb kurzer Zeit geht mit Bewährung aber nichts mehr", sagte Dr. Martin und erinnerte an die Geschädigten. Solche Einbrüche zeigen "Wirkung auf die Menschen", so die Richterin. K. habe Angst und Schrecken verbreitet. Die Freiheitsstrafe sah Andrea Martin dann sogar "als Chance" für den Verurteilten. Sie könne die Tür für eine Therapie auftun, meinte sie, und vielleicht sogar für ein Antiaggressionstraining. "Machen Sie das", ermunterte die Richterin Olwen K.: "Im Knast kriegen sie es kostenlos."