Einbruch mit Bolzenschneider: Angeklagter freigesprochen

24.11.2017, 09:54 Uhr

Im Oktober 2016 soll Agnos D. zusammen mit dem 42-jährigen Olwen K. in Roth in einen Schuppen eingebrochen sein. Um ein Vorhängeschloss zu knacken, wurde ein Bolzenschneider verwendet, den der 40-Jährige zur Verfügung gestellt haben soll.

Während der Angeklagte "Schmiere" gestanden habe, packte laut Anklageschrift der 42-Jährige, der als Zeuge gehört wurde und in Handschellen aus der Haft in Nürnberg vorgeführt wurde, fünf Messerklingen, ein Samurai-Schwert und ein IPad in einen Rucksack. Danach sollen die beiden bei einem guten Kumpel von Agnos D. aufgeschlagen sein.

"Ich habe damit nichts zu tun", sagte der Angeklagte. Er habe mit seinem Kumpel einen Film angesehen, als Olwen K. aufgetaucht sei. Er wollte wohl seine Sachen verkaufen und habe sich dann umgezogen – danach sei er verschwunden. Agnos D. vermutete, dass ihm Olwen K. etwas anhängen wollte, weil er einmal Partei für die Freundin des 42-Jährigen ergriffen und den Zeugen auch angezeigt habe, nachdem er sich bedroht gefühlt habe.

Dass sich die Staatsanwaltschaft ausschließlich auf Olwen K. stützte, wurde ganz schnell deutlich, als der 42-Jährige befragt wurde. Man musste fast den Eindruck haben, als zitierte er Wort für Wort aus der Anklageschrift, verwickelte sich dann aber bei der Befragung durch Verteidiger Roger Bitsch (Allersberg) immer mehr in Widersprüche und hatte große Gedächtnislücken.

Seiner Meinung nach sei es auch wichtig gewesen, dass sie für den Abtransport der Beute zu zweit waren. Fünf Messerklingen, ein Schwert und ein IPad – "muss man da zu zweit sein?", fragte Bitsch.

Im Zweifel für den Angeklagten

Während die Vertreterin der Anklagebehörde überzeugt war, dass sich der Einbruch wie vorgetragen ereignet habe und sieben Monate Freiheitsstrafe forderte, meinte Bitsch, dass Olwen K. Agnos D. "eins auswischen wollte." Aussage stehe gegen Aussage, meinte Bitsch, und da heiße es "im Zweifel für den Angeklagten." Der Verteidiger beantragte Freispruch.

Richter Michael Schlögl brauchte nicht lange für die Urteilsfindung: Freispruch. Er folgte großteils den Argumenten des Verteidigers, und er hege große Zweifel, ob die Aussagen von Olwen K. so stimmen. Zu viele Widersprüche hörte auch Schlögl.

Wenn K. behauptet habe, dass Agnos D. als Einbrecher einen Namen habe, sei das trotz der acht Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister nicht nachvollziehbar. Unter den Vorstrafen sei kein Vermögensdelikt. "Es bleiben viele Zweifel", sagte der Richter. "Und wenn Zweifel bleiben, ist das ein Freispruch."