Erste Hilfe für Obstbäume bei abgebrochenen Ästen

18.10.2018, 10:15 Uhr
Erste Hilfe für Obstbäume bei abgebrochenen Ästen

© Foto: Landratsamt Roth

Ihrem Rat zufolge sollten die abgerissenen Äste an der Abbruchstelle abgesägt und entfernt werden. Bei großen Ästen wird Stück für Stück zum Stamm geschnitten, damit ein weiteres Ausreißen minimiert wird. Beim Schnitt ist darauf zu achten, dass die Wundfläche möglichst klein bleibt und auf den Astring (die Verdickung am Astansatz) geschnitten wird. Ein weiterer Eingriff in den Baum ist eher schädlich.

Auf keinen Fall sollten Gärtner versuchen, "stammparallel" zu schneiden, um das Ganze "schöner" zu machen. Dabei richtet man laut Renate Haberacker nur noch mehr Schäden an. Gerade die Zone am Stamm ist sehr empfindlich, da sich das Holz von Stamm und Ästen schichtenweise überlagert.

Stabilität und Vitalität sichern

Kreisgartenbauberaterin Renate Haberacker gibt Tipps, wie man lädierten Obstbäumen jetzt helfen kann.

Kreisgartenbauberaterin Renate Haberacker gibt Tipps, wie man lädierten Obstbäumen jetzt helfen kann. © Foto: Regner

"Das Füllen von Höhlungen und Ausrissen ist unbedingt zu vermeiden", sagt Haberacker. Diese unnatürlichen Stoffe würden zu negativen Einflüssen auf den gesamten Baum führen und potentielle Bruthöhlen und Schlafplätze für Tiere verschließen. "Ganz wichtig sei, beim nächsten Schnitt — empfehlenswert im Frühjahr – mit dem Ziel auf Stabilität und Vitalität zu schneiden", so Haberacker.

Wer akute Hilfe benötigt, weil das Ausmaß der Schäden zu groß ist, kann sich bei der Kreisfachberatung des Landratsamtes melden, um weitere Möglichkeiten zu besprechen.

Schnitt alle fünf Jahre

Für das kommende Frühjahr wird das Landratsamt Schnittaktionen mit Baumwarten und weiteren Experten anbieten. Allgemein sind alte Obstbäume langfristig nur haltbar, wenn sie etwa alle fünf Jahre einmal geschnitten werden beziehungsweise überprüft wird, wie sich die Krone entwickelt.

Ansprechpartner ist die Kreisfachberaterin Renate Haberacker, Telefon (09171) 811411; E-Mail: renate.haberacker@landratsamt-roth.de; Anna Christ von der Unteren Naturschutzbehörde, Telefon (09171) 811436, E-Mail: naturschutz@landratsamt-roth.de

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