Familie schwer misshandelt: Ist 52-Jähriger schuldunfähig?

19.9.2017, 16:49 Uhr

Es war im November vergangenen Jahres, als Peter H. früher als gewohnt von der Arbeit nach Hause kam und von seiner Tochter nicht gerade freundlich empfangen wurde. "Was willst denn Du hier?" soll sie gesagt haben und: "Dich will hier keiner sehen." Die vorher eingekauften Eier habe er dann auf den Boden geworfen, "und dann habe ich sie geschlagen", gab der 52-Jährige an.

An Details konnte sich der Diplom-Ingenieur angeblich nicht mehr erinnern. Die hatte freilich Staatsanwältin Andrea Zietsman in ihrer Anklageschrift aufgelistet. Demnach traktierte Peter H. das Mädchen unter anderem mit Händen und Füßen, er hob sie hoch und schmiss sie auf den Boden, und er nahm ihren Kopf zwischen seine Hände und drückte fest zu.

Drei Monate später: Nächster Ausraster

Drei Monate später ein erneuter Ausraster: Laut Anklageschrift soll H. seine Frau nach einem Streit gehauen, zu Boden geworfen, gewürgt und mit dem Kopf auf den gefliesten Boden geschlagen haben.

Der 52-Jährige "begründete" dies mit Beleidigungen durch seine Gattin, die ihm vorwarf, dass er Geld unterschlagen habe. Heute sei der Tag, an dem er die Wohnung zu verlassen habe, soll seine Frau gebrüllt haben. Sie habe ihn als "Schwein" und "Sau" tituliert.

Den Begriff "Impulskontrollverlust" führte Peter H. ein, obwohl er vorher davon gesprochen hatte, bei den Therapien gelernt zu haben, bei entsprechenden Anlässen "gegen-arbeiten" zu können.

So fackelte Jugendrichter Reinhard Hader nicht lange herum, und setzte die Verhandlung aus. Mit Einverständnis von Verteidiger Mathias Hirsch (Kanzlei Förster & Förster, Schwabach) wird nun ein Gutachter darüber befinden, ob Peter H. zu den jeweiligen Tatzeitpunkten schuldfähig oder schuldunfähig war.