Gefängnisstrafe für schlägernden 20-Jährigen

18.1.2017, 17:42 Uhr

Armin P. war bereits am 9. August vergangenen Jahres wegen einer gefährlichen Körperverletzung von Jugendrichter Reinhard Hader zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden. Max P. kassierte kurz zuvor, am 14. Juni, wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung, obwohl er bereits im Juni 2013 wegen Raub auf Bewährung verurteilt worden war und vier Wochen Warnschuss-Arrest absitzen musste.

Einsicht, dass sich im Leben der beiden Brüder vielleicht doch etwas ändern müsste? – Fehlanzeige. Zusammen schlägerten sich Armin und Max bei einer Abschiedsparty für einen zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Kumpel mit einem 21-jährigen Hilpoltsteiner, der zwar eine Schwellung unter dem Auge davontrug, aber nicht einmal Anzeige erstattete. Die Polizei verfolgte die Straftat, so wie es ihre Pflicht ist. Ausgangspunkt war ein Fest am Skaterplatz in der Badstraße in Hilpoltstein, als Max P. den Geschädigten Kevin G. fragte, ob dieser wisse, wo seine Freundin ist. „Ich weiß es nicht, Du musst halt besser auf sie aufpassen“, soll Kevin G. gesagt haben, der angeblich schon länger ein Auge auf das Mädchen geworfen haben soll. Das empfand Max P. wohl als Provokation, sodass es zunächst zu einer verbalen und dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.

„Schubsen und schlagen“

Einer von den beiden Brüdern sei auf ihn losgegangen und „wir lagen am Boden“, erinnerte sich Kevin G., der aber nicht mehr wusste, wer anfing mit dem Schubsen und Schlagen. Max sei mehrmals auf ihn losgegangen, sagte der Geschädigte weiter. „Jetzt reicht’s“ habe er sich dann gedacht, „und dann hab ich ihn so weit stillgelegt, dass Ruhe ist“. Dass er dem Max auch „eine mit dem Knie gegeben hat“, sagte der Geschädigte auch noch.

Es war für das Schöffengericht nicht einfach, den tatsächlichen Ablauf des Geschehens zu rekonstruieren. Zu verschieden waren die Aussagen der beiden damals betrunkenen Angeklagten und weiterer Zeugen. Ein 15-Jähriger will nur gesehen haben, dass die drei am Boden herumkugelten. Er ging, als ihm „das zu viel wurde“. Ein 19-Jähriger will zu viel getrunken haben, konnte nichts sagen.

Licht ins Dunkel der Nacht zum 29. Oktober brachte dann eine junge Frau, die das Geschehen in aller Ruhe schilderte und sich auch von Max P.’s Pflichtverteidiger Wolfgang Maier nicht aus der Ruhe bringen ließ. Obwohl der Anwalt der Zeugin unterstellte, dass sie dem Geschädigten helfen wolle, ließ sich die 18-Jährige nicht aus der Ruhe bringen. Sie demonstrierte im Saal, wer wo stand und erklärte schließlich auch, dass Armin P. aus dem Rückhalt Kevin einen Fausthieb gegeben habe.

2,0 Promille hatte der 15-Jährige intus, als er bei der Polizei blasen musste; auf 1,7 Promille brachte es sein älterer Bruder, obwohl er die Bewährungsauflage hatte, sich nicht mit mehr als 0,4 Promille in der Öffentlichkeit erwischen zu lassen. Beim Geschädigten Kevin G. wurden gut 1,2 Promille gemessen.

Zehn Monate Jugendstrafe für beide Angeklagte forderte schließlich Staatsanwältin Sandra von Lucadou. Für Max P. ohne Bewährung, weil er „alle ihm gegebenen Chancen verpasst hat“ und für Armin P. mit Bewährung, weil er dann vielleicht „die Chance hat, aus der Spirale herauszukommen“. Für den 15-Jährigen sah die Staatsanwältin zudem ein Alkoholverbot geboten. Er soll einen Nachweis erbringen, dass er sich um einen Arbeitsplatz bemühe und dass er ein Anti-Aggressions-Training absolviere.

Anwalt Meier sah in der Bemerkung des Geschädigten, dass sein Mandant besser auf seine Freundin aufpassen soll, eine „hinterfotzige Provokation“ da dieser an die Freundin von Max P. rankommen wollte, wenn der im Knast sitzt. Meier sprach von einer „Rangelei“ und gerade mal noch einer Sachbeschädigung, da der Pullover von Kevin G. zerrissen war. Er beantragte einen Freispruch. Anwalt Edgar Überall plädierte für Armin P. und meinte, dass man früher von einer Rauferei gesprochen hätte. „Ein Herumschubsen steht im Raum“, sagte er und meinte, dass eine Arbeitsauflage und ein Sozialtraining genug wären.

Alkoholkonsum begrenzt

Das Schöffengericht verurteilte den 15-Jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung (drei Jahre) und machte Armin P. zur Auflage, bis zum 31. Mai dieses Jahres 150 Sozialstunden abzuleisten. Bis 30. September muss er ein Anti-Aggressions-Training absolviert haben, und recht viel mehr als zwei Bier darf der 15-Jährige in der Öffentlichkeit auch nicht mehr trinken. Wird er mit mehr als 0,4 Promille erwischt, will Jugendrichter Hader die Bewährung widerrufen.

Acht Monate soll auch Max P. für seinen erneuten Ausraster büßen. Da ein Jahr Jugendstrafe ausstanden, wurde eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten gebildet. „Bewährung macht für ihn keinen Sinn“, meinte der Richter, „alle Appelle an ihn hatten nichts genützt.“ Nichts hielt der Richter von der Verschwörungstheorie von Anwalt Meier. „Wenn Kevin G. so durchtrieben gewesen wäre, dass er Max P. ins Gefängnis bringen will, dann hätte er auch Strafanzeige erstattet“, meinte Reinhard Hader.