Geldstrafe für geschenkte Waffen

25.1.2018, 14:34 Uhr

1974 oder 1977 muss es gewesen sein, dass Franz T. (Name geändert) die Waffen von einem Kollegen geschenkt bekam, "wal er die nimmer brauchd", erinnerte sich der Rentner. Es sei ihm aber nicht bewusst gewesen, dass ihm daraus einmal ein Strick gedreht werden könnte. "I hobbs hald miedgnumma", sagte der 78-Jährige, und: "Wenn i gwussd hädd, dass des a su brisand is, nou hädd is ned gmachd."

Doch illegaler Waffenbesitz ist brisant. Werden Waffen gefunden, geerbt oder von irgendwo mitgenommen, müssen sie umgehend bei der Polizei gemeldet werden. Selbst bei fahrlässigen Handlungen wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren fällig. Da nützt auch Unwissenheit nichts — wie im Fall von Franz T., der Waffen und Munition auf einem Schrank und auf dem Dachboden verstaut hatte.

75 Tagessätze zu je 30 Euro sollte der Rentner laut Strafbefehl berappen, doch das erschien ihm und Rechtsanwalt Detlef Stadler (Schwabach) angesichts der Minirente des 78-Jährigen als viel zu hoch. Stadler bat deshalb das Gericht, "angesichts des Alters und der nicht vorhandenen kriminellen Energie meines Mandanten Milde walten zu lassen". T. sei ohnehin genug gestraft, da er von seinem Sohn angezeigt wurde.

Staatsanwalt Andreas Künneke wollte angesichts der mehreren von der Polizei beschlagnahmten Waffen und der großen Menge an Munition bei den Tagessätzen nicht mit sich verhandeln lassen und blieb bei den 75. "Die Tagessatzhöhe ist herabzusetzen", sagte er.

1050 Euro (70 mal 15 Euro) muss Franz T. laut Urteil nun bezahlen. Raten von 50 Euro pro Monat sind möglich. T. sei zwar ein unbescholtener Mann und er wolle die Sache nicht höher hängen, meinte Richter Michael Schlögl. "Verstöße gegen das Waffengesetz sind aber nicht ohne."

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