Geständnis auf den letzten Drücker

20.8.2014, 17:32 Uhr
Geständnis auf den letzten Drücker

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Der Hartz-IV-Empfänger war im Februar dieses Jahres erwischt worden, als er in einem Baumarkt in Schwabach mit einem Scan-Gerät, das eigentlich nur Mitarbeiter benutzen dürfen, herumhantierte. Angestellte forderten ihn auf, dies zu unterlassen, und baten ihn vor die Tür. Dabei eskalierte die Situation und es kam zu einer Rangelei, in der der Rother einem 25-jährigen Baumarkt-
Mitarbeiter mit der Faust ins Gesicht schlug. Das Fatale daran: Er hatte außerdem einen Schlüsselbund in der Hand und einen Ring um den Finger, sodass der junge Mann massiv verletzt wurde. So attestierte ihm das Krankenhaus einen Nasenbeinbruch, ein sogenanntes Brillenhämatom und Schwellungen am Jochbein. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich der rabiate Rother deshalb vor dem Amtsgericht Schwabach verantworten.

Einschlägig vorbestraft

Als ihn Amtsrichterin Birgit Eckenberger fragte, ob er was zu den Tatvorwürfen sagen wolle, verweigerte er zunächst jegliche Aussage. Die Richterin wies ihn darauf hin, dass auf gefährliche Körperverletzung mindestens eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zu verhängen sei. „Ich will Ihnen sagen, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken könnte“, sagte deshalb die Richterin und verwies darauf, dass er ja bereits einschlägig vorbestraft sei.

Diesen Warnhinweis nahm er dann doch ernst und zog sich mit seinem Pflichtverteidiger Edgar Überall zu einer kurzen Beratung zurück. Überall sprach dann für seinen Mandanten das Geständnis, weil dieser „etwas hilflos ist und sich nicht entsprechend ausdrücken kann“. Er sagte, dass eine Einsicht vorhanden sei.

Danach wurde nur noch das 25-jährige Opfer gehört, das seine Blessuren und den Heilungsprozess herunterspielte: „In meinem Alter geht das schnell. Es war nicht so schlimm.“ Beim Verlassen des Gerichtssaals, schüttelten sich Angeklagter und Opfer sogar die Hände und der Rother entschuldigte sich mit einem „Es tut mir leid.“

Das wird er schon öfters in seinem Leben gesagt haben. Schließlich ist die Liste im Vorstrafenregister ganz schön lang. Es fing schon Ende der 1970er Jahre an mit Tatvorwürfen wie Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und und und. Dafür musste er auch schon einige Monate im Gefängnis verbringen. Zu seinen Gunsten sprach neben dem Geständnis auf dem letzten Drücker, dass die letzte Geschichte bereits zehn Jahre zurückliegt.

Die Amtsrichterin verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zwei Jahre lang wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem muss er 200 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten.

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