Getrunken und geschlagen

11.11.2015, 15:37 Uhr

Der DJ legt auf, die Gäste tanzen, die Party läuft bestens. Gute Stimmung herrscht – wie bei vielen Partys zuvor – auch Ende Juni spätnachts in einem Lokal auf dem Schwabacher Marktplatz – bis gegen 2 Uhr nachts zwei junge Männer sich so laut und rüpelhaft aufführen, dass die Herren vom Security-Dienst darangehen, sie an die Luft zu befördern.

Das wiederum wollen die beiden angetrunkenen Männer gar nicht einsehen, der 20 Jahre alte Schwabacher Christian M. (Namen von der Redaktion geändert) nimmt den Sicherheitsmann in den Schwitzkasten. Ein Gast will den massigen Angreifer zurückhalten, bekommt dabei aber selbst Schläge sowohl von Christian M. als auch von dessen Freund Mehmet K. (19) aus Roth. Eine blutende Lippe und Beulen sind für den Gast, der nur helfen wollte, die Folge.

Als die drei Sicherheitsleute die beiden Streithammel schließlich nach draußen schaffen können, geht der Protest gegen den Rausschmiss dort jedoch weiter. Christian M. bestreitet vor Gericht zwar, dass er einen Metall-Begrenzungspfosten am Eingang nach einem der Security-Männer geworfen habe, aber nach der eindeutigen Aussage des Betroffenen widerspricht auch sein Anwalt Wolfgang Wilde nicht mehr.

Echte Reue

Beide Schläger entschuldigen sich später, ihre Reue und ihr Bedauern „erscheinen echt“, glauben ihre Fürsprecher Peter Richter und Michael Behringer von der Jugendgerichtshilfe nach Gesprächen mit ihnen.

„Nicht typisch“ und eine „Jugendverfehlung“ nennt Behringer das Verhalten des 19-jährigen Mehmet, der eigentlich, „intelligent, aufrichtig, sympathisch“ sei, an dem Tag aber seine bestandene Kaufmannsprüfung gefeiert und dafür schon mal ordentlich vorgeglüht hat. 2,3 Promille hat der schmächtige junge Mann schließlich intus.

Bei Christian M. waren es „nur“ 1,3 Promille. Aber auch er, der zu der Zeit der Lokalparty noch ohne Arbeit „in den Tag lebte“, hat „komplett überreagiert“, sagt Peter Richter in der Verhandlung vor dem Jugendgericht.

Kein Jugendstrafrecht

Die Plädoyers von Staatsanwältin Annette Gliebe und Christians Verteidiger Wilde, für die beiden Täter noch das Jugendstrafrecht anzuwenden, prallen bei Jugendrichter Reinhard Hader jedoch ab.

Auch Gliebes Forderung nach zwei mal zweiwöchigem Arrest findet im Urteil keinen Niederschlag: Hader verurteilt die beiden Angeklagten zu drei Monaten Haftstrafe, die aber zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

„Sie haben sich aufgeführt wie die Sau auf dem Sofa“, hält er den Männern vor. Und selbst als die „sehr besonnenen Security-Leute“ deeskalierend eingriffen, „haben Sie halt nicht gehört“. Hader: „Nüchtern passiert so was nicht.“

Ein völlig Unbeteiligter sei geschlagen worden, „das ist keine Kleinigkeit“. Wenn man jemandem „mit der Faust ins Gesicht schlägt“, dazu muss man eine Hemmschwelle überwinden, das ist, so Hader, „Brutalität ohne Grund“.

Der Rother Mehmet K. muss neben der Bewährungsstrafe noch 1000 Euro an das Asylcafé und 500 Euro an den verletzten Partygast bezahlen, und für Christian M. aus Schwabach werden, da er noch kein eigenes Geld verdient, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden fällig. Beide akzeptieren das Urteil.

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