Messerangriff aus Eifersucht

19.10.2015, 17:17 Uhr

Anlass für den Vorfall war „eine Verkettung unglücklicher Umstände“, wie auch Richterin Birgit Eckenberger einräumte. Ende Mai dieses Jahres hatte die junge Kraftfahrerin, die damals noch mit dem Haupttäter liiert war, einem Arbeitskollegen vorübergehend ein Dach über dem Kopf gewährt, weil dieser „daheim rausgeflogen“ war. Ihrem Lebensgefährten hatte sie dies jedoch nicht erzählt.

Tür eingetreten und zugeschlagen

Als dieser den 39-jährigen „Überraschungsgast“ in der Wohnung der Freundin antraf, eskalierte die Situation. Der 25-Jährige trat die Tür des Zimmers ein, in dem sich der vermeintliche Rivale eingeschlossen hatte, und ging auf diesen los. Mit den Fäusten schlug er ihm mehrfach gegen den Kopf, während er mit einem Klappmesser „Schneidebewegungen vollführte“, so Staatsanwältin Claudia Lochmiller.

Dabei erwischte er sein Opfer einmal leicht am Bauch. Neben der Schnittwunde erlitt der 39-Jährige starke Prellungen am Auge und eine Kapselverletzung am rechten kleinen Finger. Dieser ist seither steif. Er habe sich „lieber immer wieder schlagen lassen, weil das besser war als das Messer“, gab der noch merklich unter dem Eindruck des Geschehenen stehende Allersberger zu Protokoll.

Die Lebensgefährtin des Wüterichs verständigte zwar umgehend ihren Bruder und dessen Partnerin, die wiederum die Polizei riefen. Während sie dabei jedoch davon gesprochen hatte, dass bei der Attacke „ein Messer im Spiel“ war, leugnete sie dies gegenüber der Polizei mehrfach.

Geständnis für begrenztes Strafmaß

Auf eine lange Beweisaufnahme konnte das Gericht dennoch verzichten. Nachdem sich Richterin und Anwälte in einem „Rechtsgespräch“ hinter verschlossenen Türen auf ein Strafmaß von maximal eineinhalb Jahren Haft für den 25-Jährigen sowie 60 Tagessätzen Geldbuße für die 28-Jährige verständigt hatten, räumten beide Angeklagten den Tathergang vollständig ein. Lediglich die zunächst mit über 20 Zentimetern angegebene Länge des Messers korrigierten die Streitparteien einvernehmlich auf „erheblich weniger“.

Der jungen Kraftfahrerin hielt deren Verteidiger Ralf Peisl außerdem zugute, dass sie mit dem Übernachtungsangebot für ihren Kollegen eigentlich „hehre Motive“ verfolgt habe. Ihrem Freund habe sie nur deshalb nichts gesagt, weil sie „Angst hatte, dass das falsch rüberkommt“. Als sich diese Sorge bewahrheitete, habe sie mit ihrer Falschaussage den Schaden wiedergutmachen wollen, an dem sie sich mitschuldig gefühlt habe.

Für beide Beschuldigten sprach überdies ihre weiße Vorstrafen-Weste. „Es war ein typisches Eifersuchtsdrama“, fasste der zweite Verteidiger Mark Fischer zusammen. „Das macht die Tat nicht besser, erklärt sie aber.“ „Mir tut die ganze Aktion leid“, entschuldigte sich auch der Hauptangeklagte bei seinem Opfer. „Das war scheiße. Sorry!“

Bleibenden "Erinnerungen"

Verständnis für die Entgleisung des 25-Jährigen hatte Richterin Eckenberger trotzdem nicht. „Ihr Opfer wird sich durch die Verletzungen ein Leben lang daran erinnern“, verdeutlichte sie. Und ein Messer egal welcher Länge sollte man im Alltag ohnehin nicht dabei haben, denn „da kann schnell jemand tot sein“.

Dem von Staatsanwältin Lochmiller geforderten Strafmaß folgte Eckenberger allerdings nicht ganz. Die Anklägerin hatte wegen der „abstrakten Gefährlichkeit“ und „erheblichen Brutalität“ der Tat für die vereinbarte Höchststrafe plädiert. Die Richterin senkte diese auf 15 Monate zur Bewährung sowie eine Geldauflage von 800 Euro zu Gunsten des Schwabacher Asylcafés.

„Das ist der absolut untere Rand“, so Eckenberger. Überdies kämen auf den Angeklagten im Zivilprozess noch Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 2000 Euro zu. Die Exfreundin des eifersüchtigen Täters verurteilte das Gericht wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Tagessätzen à 20 Euro.