Nach den Schnäpsen flogen die Fäuste

9.3.2017, 15:40 Uhr

Es war am 11.11. vergangenen Jahres, als der 19-jährige Florian O. nach ein paar Schnäpsen zu viel gegen 23.15 Uhr die fünf jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren angriff. Er wisse nicht mehr viel, verwies der junge Mann aus dem nördlichen Landkreis Roth auf Erinnerungslücken, manchmal auch "Filmriss" genannt. "Ich weiß nur noch, dass ich wütend war und plötzlich zu pöbeln angefangen habe", sagte er nach der Verlesung der Anklageschrift, und: "Ich weiß auch noch, dass ich zugeschlagen habe."

Für die jungen Männer aus Spalt und Abenberg kam der Angriff wie aus heiterem Himmel. "Florian O. kam auf uns zu und hat uns der Reihe nach eine Schelln gegeben", erinnerte sich ein 17-Jähriger. Von einer "linken Faust", die er abbekommen habe, sprach ein 18-Jähriger. Es habe vorher weder Streit noch Provokationen gegeben, sagte der junge Mann.

Am schlimmsten erwischte es einen 19-Jährigen. Auf Nachfrage von Jugendrichter Reinhard Hader, welche Verletzungen er denn davongetragen habe, gab der Zeuge an, dass nach Schlägen seine Nase stark blutete, dass die Kleidung total versaut war, dass er zeitweise orientierungslos gewesen sei und dass er über Nacht schlimme Schmerzen bekommen habe. Prellungen und Hämatome seien ihm attestiert worden.

Bevor Staatsanwältin Monika Memmel ihren Antrag zur Strafzumessung stellte, wurde deutlich, dass im Erziehungsregister von Florian O. bereits ein Eintrag wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz notiert war und dass es ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung gab, das nach einem Täter-Opfer-Ausgleich von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden war. Petra Zwingel von der Jugendgerichtshilfe am Landratsamt Roth meinte, dass "der Ausraster dem Alkohol geschuldet waren". Florian sei jetzt einsichtig und habe sich bei den fünf jungen Männern entschuldigt und Schmerzensgeld angeboten. Sie plädierte für die Anwendung von Jugendstrafrecht.

Monika Memmel hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute. Die Alkoholisierung war für sie aber keine Entschuldigung. Sie hielt zwei Wochen Dauerarrest für gerechtfertigt und forderte die Zahlung von Schmerzensgeld sowie die Auflage, dass Florian O. Kontakt zur Drogen- und Suchtberatung suchen muss.

Dem Jugendrichter war das nicht genug. Florian O. habe bereits die Erfahrung gemacht, "dass saufen nicht so toll ist und zu Kontrollverlust führt", sagte Reinhard Hader. Er konnte es überhaupt nicht verstehen, dass der 19-Jährige drei Monate nach einer tätlichen Auseinandersetzung eine ganze Gruppe junger Männer mit "Assiwortschatz" beleidigt und zugeschlagen habe.

Hader verurteilte Florian O. wegen zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung. "Ein Dauerarrest ist mir zu wenig", sagte Hader und legte dem 19-Jährigen zudem auf, dass er sich in der Öffentlichkeit nicht mit mehr als 0,6 Promille erwischen lassen darf. In allen Polizeicomputern der Region sei dies erfasst, erklärte der Jugendrichter. "Wenn Sie irgendwo auffallen, kontrolliert werden und zu viel getrunken haben, wird das schlimme Folgen haben." Florian A. muss zudem 1500 Euro an den Kreisjugendring bezahlen und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 800 Euro.

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