Kreisklinik Roth: Rechtliche Klarstellung zur Sterbehilfe gewünscht

21.11.2014, 18:13 Uhr
Kreisklinik Roth: Rechtliche Klarstellung zur Sterbehilfe gewünscht

90 Prozent der Betroffenen ist es ein Anliegen, zu Hause zu sterben, die Quote liegt derzeit bei zehn Prozent. „Der Suizid ist eher eine Erscheinung bei psychischen Erkrankungen“, stellte Chefarzt Dr. Stephan Barthel fest. Am Gespräch beteiligt außerdem Dr. Rüdiger Dietel, Mitglied der Ethikkommission, Stephan Wiesmüller, Leiter der Palliativstation, Therese Heim, 2. Vorsitzende des Hospiz-Vereins Roth-Hilpoltstein, und die ehrenamtliche Hospizbegleiterin Elisabeth Semmler.

„Ein- bis zweimal pro Jahr wenden sich Patienten mit der Bitte an uns, sie von ihren Leiden zu erlösen.“ Das ist die gemeinsame Erfahrung von Dr. Stephan Bartel, Stephan Wiesmüller und Elisabeth Semmler. Dabei werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit in umgekehrter Reihenfolge kontaktiert. Die fünf ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen, die auf der Palliativstation im Kreiskrankenhaus freiwilligen Dienst verrichten, sind in den meisten Fällen erste Ansprechpartnerinnen. Die Reaktion ist immer die gleiche. „Wir verstehen das als Hilferuf“, erklärt der Chefarzt, „wenn es uns gelingt, die Schmerzen zu lindern, dann kann der Patient auch seine Meinung ändern.“

Das sieht auch der Leiter der Palliativstation so: „Wenn man Symptome wegnehmen kann, dann ist der Todeswunsch weg.“ Was eventuell bleibt, ist die Angst vor dem Ungewissen und der Unselbstständigkeit.

Diese Verfahrensweise hat auch eine andere Seite. Die Erhöhung der Morphiumdosis verkürzt unter Umständen das Leben, weil das Körperfunktionen beeinträchtigt. Das ist Alltag in den Kliniken, aber auch eine Grauzone, weil das als indirekt aktive Sterbehilfe gedeutet werden kann.

Selbst in den Einrichtungen, die aktive Sterbehilfe praktizieren, kann man sich nicht hundertprozentig sicher sein, dass es sich der Patient im letzten Augenblick nicht anders überlegt hat. Dr. Barthel: „Man hat dort die Erfahrung gemacht, dass die meisten das tödliche Mittel nicht selbst einnehmen wollen.“ Der Gedanke, dass die ärztliche Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlaubt wird, behagt dem Chefarzt nicht. „Ich hoffe, dass ich über meine Arbeit mehr helfen kann“, beantwortet er die Gewissensfrage, die sich in diesem Falle stellen würde.

Die Meinung der Gesprächsrunde, in welche Richtung die Gesetzesinitiative laufen sollte, fasst Dr. Rüdiger Dietel zusammen: „Man sollte möglichst verhindern, dass ein Geschäft daraus wird, dass damit geworben wird.“ Weiter wünscht man sich, dass die indirekte aktive Sterbehilfe in die Patientenverfügung mit aufgenommen wird, der Patient also vorher erklärt, ob er etwa einer Erhöhung der Dosis eines Schmerzmittels zustimmt, die ein schnelleres Sterben billigend in Kauf nimmt.

Drei Ausnahmen

Die aktive Sterbehilfe ist in Europa derzeit mit Ausnahme der Niederlande, Belgien und Luxemburg strafbar. Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, nicht aber unbedingt für Ärzte, die der sogenannten Garantenpflicht unterstehen, das heißt, sie müssen ohne wenn und aber Hilfe leisten.

Die berufsrechtlichen Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, in Bayern ist man weniger restriktiv, die Beihilfe ist „nicht ausdrücklich verboten“. Das Urteil eines Oberlandesgerichtes, das Ärzte und Privatleute strafrechtlich gleichstellt, wurde noch nicht vom Bundesgerichtshof bestätigt. Die Beihilfe kann aber auch Privatleute mit dem Gesetz in Konflikt bringen (unterlassene Hilfeleistung). So darf man einem todkranken Angehörigen jederzeit eine Überdosis Schlaftabletten besorgen, müsste aber einen Notarzt rufen, sobald man merkt, dass er sie eingenommen hat.

Ständige Praxis

Passive Sterbehilfe in Form eines Verzichtes auf lebensverlängernde Maßnahmen oder die bereits angesprochene Sedierung sind erlaubt. „Diese beiden praktizieren wir ständig“, erklärte Chefarzt Dr. Barthel. „Passiv“ ist dabei eine juristische Definition. Wenn der Schalter einer Beatmungsmaschine betätigt wird, ist das durchaus eine von Menschenhand ausgelöste Aktion.

Mit solchen Spitzfindigkeiten hält sich die katholische Kirche nicht auf. Sie vertritt die ganz harte Position, dass Tötung, Selbsttötung und Beihilfe Sünde sind.

Für die moralischen Aspekte wurde vor sechs Jahren in Roth die Klinische Ethikkommission ins Leben gerufen. Sie besteht aus zehn bis zwölf Mitgliedern, hauptsächlich medizinisches Personal, einziger Außenstehender ist momentan der ehemalige Notar Dr. Rüdiger Dietel aus Hilpoltstein. Diese Kommission entwickelt die Leitlinien, nach denen im Krankenhaus verfahren wird.

In einem akuten Fall geben zwei bis drei extra qualifizierte Leute aus dem Gremium eine Empfehlung an den Arzt, welche Maßnahmen er ergreifen sollte. Priorität hat das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Dessen Wille ist auf der Palliativstation aber nicht immer zu ermitteln, eine Patientenverfügung kann für mehr Klarheit sorgen. Ultima Ratio ist eine „mutmaßliche Willenserforschung“. Die muss naturgemäß schnell - am besten vorzeitig - erfolgen, es geht dabei häufig um die Akzeptanz von Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung oder Verzicht auf Reanimation. Die Entscheidung trifft letztlich der Arzt.

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